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Zutrittsschranke im Kampf gegen Quaggamuschel installiert

29. April 2024
Um das Einschleppen von Schadorganismen in ein Zuger Gewässer zu verhindern, dürfen auf dem Ägerisee und auf dem im Kanton Zug gelegenen Teil des Zugersees ausschliesslich Boote einwassern, die im Kanton Zug immatrikuliert sind (Boote mit ZG-Kontrollschildern). Zudem gilt für diese Boote bei einem Gewässerwechsel und Wiedereinwasserung in den Ägerisee oder den Zugersee eine Reinigungs-, Melde- und Bewilligungspflicht. Die neue Zutrittsschranke am Seeplatz in Oberägeri, welche in den kommenden Tagen in Betrieb genommen wird, soll dazu beitragen, dies umzusetzen. Das sind Massnahmen im Kampf gegen gebietsfremde Tiere und Pflanzen und zum Schutz des Ägerisees.

So genannte invasive Neobiota sind nicht heimisch und können grosse Schäden verursachen. So beispielsweise die kleine Quaggamuschel. Sie kann sich am Bootsrumpf oder anderswo anheften und ist so in der Lage, auch ausserhalb des Wassers längere Zeit zu überleben. Sie kann seetypische Arten zum Aussterben bringen und überwuchert ganze Uferbereiche, was auch für Badende äusserst unangenehm ist. Die Quaggamuschel führt aber auch zu massiven wirtschaftlichen Schäden, zum Beispiel durch das Verstopfen von Leitungen.

Mit der Installation einer Zutrittsschranke hat die Einwohnergemeinde in Zusammenarbeit mit der Korporation Oberägeri, der Gemeinde Unterägeri und dem Kanton eine Massnahme im Kampf gegen die Einschleppung artfremder Pflanzen und Tiere umgesetzt. «Der Handlungsbedarf ist gross und wir setzen gemeinsame mit dem Kanton alles daran, den Ägerisee vor invasiven Tieren und Pflanzen zu schützen und wollen proaktiv und präventiv Massnahmen umsetzen» so der zuständige Gemeinderat Beat Wyss.

Bei einem Gewässerwechsel von Booten, die im Kanton Zug immatrikuliert sind, gilt bei der Wiedereinwasserung in den Ägerisee oder den Zugersee die Reinigungs-, Melde- und Bewilligungspflicht. Die Einwasserungsbewilligungen werden durch das kantonale Amt für Wald und Wild erteilt. Bootsbesitzer aus dem Ägerital können sich bei der Einwohnergemeinde Oberägeri (bauumwelt@oberaegeri.ch / 041 723 80 36) melden und erhalten, gegen Bezahlung einer Depotgebühr einen Badge, welcher die Zutrittsschranke beim Seeplatz öffnet und so die Einwasserung des sauberen Boots ermöglicht. Nach dem Einwassern kann die Schranke mit dem Badge wieder geschlossen werden. Die Zutrittsschranke wird am Freitag, 10. Mai 2024 in Betrieb genommen.

Bootsbesitzer ausserhalb des Ägeritals, mit im Kanton Zug immatrikulierten Booten, können gegen eine Depotgebühr und Vorweisen der Einwasserungsbewilligung einen «Tagesbadge» beim Seebeizli oder Ägeribad beziehen.

Bootsbesitzer, welche ihren Standplatz beim Seeplatz haben, wurden bereits durch die Korporation Oberägeri angeschrieben und über das Vorgehen informiert. «Alle weiteren Bootsbesitzer aus dem Ägerital, können sich bei uns melden. Sie erhalten dann gegen Ausfüllen eines Formulars ebenfalls einen Badge. Nach einem Gewässerwechsel müssen jedoch auch diese eine Einwasserungsbewilligung einholen» sagt Beat Wyss ergänzend.

Selbstverständlich müssen sämtliche Wassersportgeräte wie SUP, Kanus oder ähnliches immer auch vor dem Einwassern gereinigt werden – der Kanton lancierte dazu bereits eine entsprechende Kampagne: Wasch Dein Zeug (wasch-dein-zeug.ch)

Schranke beim Seeplatz
Die Zutrittsschranke wird ab 10. Mai in Betrieb sein.