Schulordnung
Die Musikalischen Grundkurse I und II sind im Schulstundenplan der 1. und 2. Klasse integriert und werden in Halbklassen erteilt. Der Instrumentalunterricht wird in der Regel als Einzelunterricht erteilt. In Absprache mit den Schülerinnen und Schülern, den Eltern und der jeweiligen Lehrkraft kann der Unterricht auch zu zweit oder in Kleingruppen besucht werden. Die wöchentliche Unterrichtsdauer beträgt je nach Eignung, Ausbildungsstand oder Instrument 30, 45 oder 60 Minuten. Die verschiedenen Ensembles, die z. T. gemeinsam mit der Musikschule Unterägeri geführt werden, stehen allen genügend fortgeschrittenen Schülerinnen und Schülern offen. Die Teilnahme ist gratis.

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Für alle Schülerinnen und Schüler gelten folgende Regeln : - Der Unterricht muss pünktlich und gut vorbereitet besucht werden.
- Entschuldigungen sind vor dem ausfallenden Unterricht der Musiklehrperson bekanntzugeben. Entschuldigungsgründe sind Krankheit, Unfall und schulbedingte bzw. berufsbedingte Abwesenheit. Die Musikschülerin/der Musikschüler hat für versäumte Unterrichtsstunden kein Anrecht auf Nachholstunden oder materiellen Ersatz. Die Lehrperson kann rechtzeitig gemeldete Absenzen nach Möglichkeit vor- oder nachholen.
- Bei einer ersten unentschuldigten Absenz erfolgt eine Mahnung an die Eltern durch die Lehrperson. Eine weitere unentschuldigte Absenz innerhalb des gleichen Schuljahres zieht eine Mahnung der Schulleitung nach sich. Bei einer dritten unentschuldigten Absenz während des gleichen Schuljahres kann der Schüler/die Schülerin aus der Musikschule ausgeschlossen werden.
- Liegt der Grund für eine ausfallende Unterrichtsstunde bei der Lehrperson, so wird der Unterricht vor- oder nachgeholt, ausgenommen bei Krankheit.
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| Hier finden Sie die Schulordnung zum Drucken: Schulordnung.pdf (48.6 kB) |