Tarifordnung
Das Schulgeld versteht sich pro Semester bei einer Lektion wöchentlich.
Der Besuch der Ensembles - Blockflötenensemble, Streichergruppe, Jugendmusik, Tambourengruppe, usw. - ist gratis. Wenn aus der gleichen Familie mehrere Kinder den Einzel-Instrumentalunterricht besuchen, wird je Kind ein Geschwisterrabatt von 20% gewährt. Bei Schülerinnen und Schülern aus wenig bemittelten Familien sowie bei besonderen Verhältnissen kann das Schulgeld auf Gesuch hin ganz oder teilweise erlassen werden. Gegen schriftlichen Nachweis (für jedes Semester zu erneuern) erhalten in Ausbildung stehende Erwachsene im Alter zwischen 20 und 25 Jahren Instrumentalunterricht zum normalen Schülertarif. Nur Musikschülerinnen und Musikschüler, die in Oberägeri wohnen, haben Anrecht auf Schulgeldermässigung. Mietgebühren :
Das Anschaffen von Noten geht zu Lasten der Schülerin / des Schülers. Noten für das Ensemblespiel stellt die Musikschule zur Verfügung. Hier finden Sie die Tarifordnung zum Drucken: Tarife_Musikunterricht.pdf (30.0 kB) |