Amt für Kindes und Erwachsenenschutz
Vormundschaftsbehörden der Einwohner- und Bürgergemeinden werden ab 1. Januar 2013 durch eine kantonale Fachbehörde(Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde; KESB) abgelöst. Private Mandatstragende und Fachstellen sollen im gleichen Umfang wie bisher beibehalten werden, die amtliche berufliche Mandatsführung wird neu vom Kanton übernommen. Die kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde mit den Abteilungen Unterstützende Dienste und Revisorat/Kanzlei sowie das Mandatszentrum werden als Amt administrativ der Direktion des Innern angegliedert.