Politik
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Das politische Leben von Oberägeri ist vielfältig und alle Einwohnerinnen und Einwohner sind eingeladen, sich daran zu beteiligen.
Die Verfassung des Kantons Zug kennt vier verschiedene Gemeindearten: - Die Einwohnergemeinde umfasst alle in der Gemeinde wohnhaften Personen.
- Der Bürgergemeinde gehören alle Heimatberechtigten der Gemeinde an (ungeachtet ihres Wohnortes).
- Die Teilhaber am Korporationsgut bilden eine Korporationsgemeinde. In Oberägeri sind dies die 15 alteingesessenen Geschlechter der Besmer, Blattmann, Häusler, Heinrich, Henggeler, Hotz, Iten, Lander, Letter, Meier, Merz, Müller, Nussbaumer, Rogenmoser und Schönmann.
- Die Kirchgemeinde umfasst die in ihrem Gebiet wohnhaften Personen gleicher Konfession.
Das höchste Politische Organ ist die Gemeindeversammlung (Legislative). Die Gemeindeversammlung fasst ihre Beschlüsse auf Antrag des Gemeinderates, ordentlicherweise durch offenes Handmehr. Die ausführende Behörde ist der Gemeinderat (Exekutive). Seine fünf Mitglieder werden alle vier Jahre nach dem Proporz-Wahlverfahren durch Stimmabgabe an der Urne gewählt. Kommissionen Die gemeindlichen Kommissionen unterstützen den Gemeinderat in seiner vielfältigen Tätigkeit. Sie erarbeiten Grundlagen für die Beschlüsse des Gemeinderates, bearbeiten Vernehmlassungen und stellen Antrag an den Gemeinderat. Jede Abteilung hat eine zuständige Kommission mit beratender Funktion. Nebst den ständigen Kommissionen werden immer wieder Arbeitsgruppen mit befristeten, klar umrissenen Aufträgen eingesetzt, im Moment z.B die Prokjektleitungsgruppe Ortsplanungsrevision.
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