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Abstimmungssonntag vom 24. November 2019

Informationen

Datum
24. November 2019
Kontakt
Irene Peyer

Kantonale Vorlagen

Denkmalschutzgesetz

Angenommen
Beschreibung

Grundlage für einen wirksamen Denkmalschutz bildet im Kanton Zug das Gesetz über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz, kurz das Denkmalschutzgesetz. Es ist seit 1991 in Kraft. Verschiedene zentrale Bestimmungen werden mit der Revision angepasst.

Baukulturelles Erbe, historische Zeitzeugen und wertvolle architektonische Bauten haben eine besondere Bedeutung. Sie verdienen Schutz durch den Staat. Gleichzeitig braucht es einen Denkmalschutz, der nicht nur öffentliche, sondern auch private Interessen berücksichtigt und der sich mit Wachstum und Verdichtung vereinbaren lässt. Mit dem revidierten Gesetz werden diese Ziele noch besser erreicht. Insbesondere werden künftig weniger Objekte unter Denkmalschutz gestellt.

Formulierung
Wollen Sie die Teilrevision des Denkmalschutzgesetzes annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 83,55 %
1'508
Nein-Stimmen 16,45 %
297
Stimmberechtigte
3'681
Stimmbeteiligung
49.28 %
Ebene
Kanton
Art
Antrag