Rechnungsprüfungskommission
§ 93 bis 96 Gemeindegesetz
Auftrag
Die Rechnungsprüfungskommission ist zuständig für die Prüfung des Finanzhaushaltes der Gemeinde. Sie prüft insbesondere das Budget, die Jahresrechnung und die Projekt- und Kreditabrechnungen.
Zusammensetzung
3 Personen gemäss Volkswahl
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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