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Rechnungsprüfungskommission

Grundlage
§ 93 bis 96 Gemeindegesetz

Auftrag
Die Rechnungsprüfungskommission ist zuständig für die Prüfung des Finanzhaushaltes der Gemeinde. Sie prüft insbesondere das Budget, die Jahresrechnung und die Projekt- und Kreditabrechnungen.

Zusammensetzung
3 Personen gemäss Volkswahl

Kontakt

Rechnungsprüfungskommission
Tel. 041 711 97 72
sandro.naef@gmtreuhand.ch

Personen

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