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Stimmbüro

Das Stimmbüro überwacht gemäss § 5 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (WAG, BGS 131.1) die Stimmabgabe bei Urnenabstimmungen und -wahlen und ermittelt die Wahl- und Abstimmungsergebnisse. Es ist ebenfalls an den Gemeindeversammlungen beim Auszählen der Stimmen im Einsatz.
Das Stimmbüro besteht aus neunzehn gewählten Mitgliedern. Sie werden vom Gemeinderat für jeweils eine Legislaturperiode gewählt.

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