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Abmelden bei der Gemeinde

Sie verlassen unsere Gemeinde? Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir von Ihnen:
  • Schriftenempfangsschein

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
  • Ausländerausweis

Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

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