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Signalisationen und Markierungen

Wir sind zuständig für die Strassensignalisationen und Markierungen im Bereich der öffentlichen Strassen und Wege. Mit dem üblichen Unterhalt bei Strassen und Weganlagen veranlassen wir die Erneuerung von Signalisationen und Markierungen. Bei Neuanlagen veranlassen wir im Rahmen der Verordnung über den Strassenverkehr und Strassensignalisation vom 22.02.1977 die entsprechenden Dispositionen. Die Sicherheitsdirektion übt die Aufsicht über den Vollzug der Vorschriften über den Strassenverkehr.

Für Signalisationen und Markierungen bei Privaten Verkehrsanlagen stehen wir Ihnen beratend zur Verfügung.

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