Mit dem Spitalgesetz vom 29. Oktober 1998 wurde den Gemeinden die Verantwortung für die spitalexterne Krankenpflege und die Langzeitpflege übertragen.
Mit der
Spitex Kanton Zug und dem
Betagtenzentrum Breiten wurden Leistungsvereinbarungen ausgehandelt. Jährlich werden die Pflegebeiträge der Gemeinde neu erarbeitet.