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AHV-Zweigstelle

Gemäss den verbindlichen Weisungen der Ausgleichskasse des Kantons Zug obliegt der Gemeindezweigstelle die Erfassung der abrechnungspflichtigen Selbständigerwerbenden, Arbeitgebenden, Personengesellschaften, juristischen Personen sowie Nichterwerbstätigen in der Gemeinde.

Wer eine Alters- und Hinterlassenenrente beansprucht muss diesen Anspruch bei der Zweigstelle anmelden. Unsere Gemeindezweigstelle ist zuständig, wenn zuletzt mit der Zuger Ausgleichskasse Lohnbeiträge abgerechnet wurden.
Bei der Gemeindestelle erhalten Sie die Eingabeformulare und Merkblätter für AHV-/IV-Leistungen, Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sowie für Familienzulagen. Die eingereichten Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft und bei der kantonalen Ausgleichskasse zur Genehmigung beantragt.

Merkblätter und Formulare können Sie auch über das Internet herunterladen.

Die Eingabe der Formulare erfolgt über die Gemeindezweigstelle Oberägeri:
Ausgleichskassen-Zweigstelle Oberägeri
Alosenstrasse 2
6315 Oberägeri
Kontakt per E-Mail: esther.reichmuth@oberaegeri.ch

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