Oberägeri ist Energiestadt
Am 27. Juni 2009 erhielt Oberägeri von Vertretern des Vereins "Energiestadt" und von Regierungsrat Heinz Tännler das Label "Energiestadt". Der Rahmen-Anlass für diese würdige Übergabe war ein Tag der offenen Türen im Werkhof, im neu gestalteten Untergeschoss des Schulhauses Hofmatt 1, im Feuerwehrwehrdepot und in der Betriebszentrale der Wasserversorgung. Vorausgegangen war ein rund einjähriges, umfangreiches Prüfverfahren. Um die Auszeichnung zu erhalten braucht es mindestens 50 Prozent des Punktemaximums. Oberägeri erreichte 58 Prozent.
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Was bedeutet das Label "Energiestadt"? Die Auszeichnung "Energiestadt" steht für eine Gemeinde, unabhängig von deren Grösse, welche überdurchschnittliche Anstrengungen in der gemeindlichen Energiepolitik unternimmt. Diese Energiepolitik sollte möglichst umfassend folgende Aspekte berücksichtigen: - Bau und Planung
- Energieversorgung
- Wasser, Abwasser und Abwärme
- Verkehr und Transport
- Öffentlichkeitsarbeit
- Interne Organisation
Der Trägerverein des Labels "Energiestadt" verleiht die Auszeichnung an Gemeinden nach genau festgelegten Kriterien. Alle von der Gemeinde realisierten, geplanten, beziehungsweise budgetierten ernergiepolitischen Massnahmen werden detailliert aufgelistet und auf der Basis des Label-Kataloges bewertet. Die Fortschritte werden durch den Trägerverein regelmässig einer weiteren Prüfung, "Re-Audit" genannt, unterzogen. Fördermassnahmen 2011-2013 Die Projektgruppe Energiestadt hat Massnahmen zur Erhaltung des Energiestadtlabels erarbeitet. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 08.03.2010 die Richtlinien zur Förderung der rationellen Energienutzung und erneuerbarer Energieträger der Einwohnergemeinde Oberägeri genehmigt und beschlossen, den Stimmberechtigten zu beantragen, an der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010, zur Finanzierung der in den Richtlinien festgehaltenen Förderbeiträgen, einen jährlich wiederkehrenden Kredit von CHF 100‘000.00 für die Jahre 2011 bis 2013 zu bewilligen. Die nun vorliegenden Richtlinien der Einwohnergemeinde Oberägeri wurden auf die in diesem Jahr anlaufenden Förderprogramme von Bund und Kanton Zug abgestimmt. Primär sind die Fördermittel von Bund und Kanton anzufordern. Die Fördermittel der Einwohnergemeinde Oberägeri sind darauf ausgerichtet, dass keine Doppelzahlungen für das gleiche Objekt möglich sind. Fördermassnahmen Kanton und Bund: Infos unter www.dasgebaeudeprogramm.ch Fördermassnahmen Einwohnergemeinde Oberägeri: Sonnenenergie, die nach unserem Slogan "Auf der Sonnenseite zu Hause" genutzt wird, soll zukünftig von der Gemeinde Oberägeri gefördert werden. Der maximale Förderbeitrag beträgt CHF 10'000.00. Folgende Energieerzeugungsarten von privaten Eigentümern werden gefördert: Flach- und Vakuumkollektoren zur Warmwassererzeugung und zur Unterstützung der Heizung für Neubauten und Gebäude "jünger" als zehn Jahre, d.h., diejenigen Anlagen, die nicht durch den Kanton Zug gefördert werden. Förderbeiträge: Flachkollektoren: CHF 1‘000.00 Pauschalbeitrag +CHF 300.00 pro m2 Kollektorfläche Vakuumkollektoren CHF 1‘000.00 Pauschalbeitrag +CHF 390.00 pro m2 Kollektorfläche Photovoltaikanlagen zur Solarstromerzeugung auf Neu- und Altbauten. Förderbeiträge: Photovoltaische Solaranlagen: CHF 1‘000.00 pro kWpeak (Spitzenleistung) Holzheizungen Holz ist ein erneuerbarer Energieträger. Gleichzeitig werden das einheimische Gewerbe und die Waldwirtschaft unterstützt. Förderbeiträge: CHF 20.00 pro m2 Energiebezugsfläche Detaillierte Informationen sind aus den Richtlinien zur Förderung der rationellen Energienutzung und erneuerbarer Energieträger der Einwohnergemeinde Oberägeri ersichtlich. Das Formular zur Beatragung von Energieförderbeiträgen finden Sie hier. Wichtige energiepolitische Grundlagen als Dokumente Als Grundlage für die weitere Politik in Energiefragen hat die Gemeinde Oberägeri grundlegende drei Dokumente erstellt: Energieleitbild Energiepolitisches Programm Aktivitätenliste Der Gemeinderat Oberägeri hat diese Dokumente und Richtlinien an seiner Sitzung vom 27. April 2009 verabschiedet und damit in Kraft gesetzt. Auskünfte zum Thema "Energiestadt" erteilt Jacques Clerc, Umweltschutz-Beauftragter, Bau- und Sicherheitsabteilung, Telefon 041 723 80 47.
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