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Die Ägerer bekräftigen ihre Rechte am Ägerisee

1431
1431 regelten die Ägerer Talleute, wer die Rötel zu liefern hatte, welche sie dem Kloster Einsiedeln und dem Zürcher Fraumünster als Zins schuldeten. In diesem «Seebrief» beanspruchten die Ägerer, «unser Se [zu] besezen und entsezen als uns dan je fueglich ist», also frei über den See zu verfügen.

Die Fischerei stand allen Talleuten offen. Damit war der Ägerisee neben den Weiden und Wäldern die dritte Allmend im Tal. Besonders wichtig war die Rötelfischerei. Bis 1838 lieferten die Ägerer Gemeinden als Abgeltung für ihre Zollfreiheit jährlich eine Anzahl Rötel nach Zürich.

Der See war gemeinsamer Besitz der oberen und unteren Gemeinde und blieb es über die politische Gemeindeteilung 1798 hinaus. Erst im frühen 20. Jahrhundert konnte der Kanton seine Hoheit über den Ägerisee durchsetzen. Die Fischereirechte blieben aber bei den Ägerer Gemeinden. Die Seegrenze zwischen Oberägeri und Unterägeri wurde erst 1993 definitiv festgelegt.


Bild: Netzfischer auf dem Ägerisee, 1847. Der Ägerisee war die dritte Ägerer Allmend, die im Gegensatz zu den Allmendweiden und -wäldern gemeinsames Eigentum von Ober- und Unterägeri war.