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Ein Falschmünzer rettet sich ins vermeintlich sichere Kirchenasyl

1740
Im November 1740 geriet der aus dem Tirol stammende Drucker Christoph Bschor in der Oberägerer Wirtschaft «Zur Gilge» mit zwei andern Gästen in Streit. Anlass war eine Medizin, die Bschor einem der anderen abgekauft und mit einer Münze bezahlt hatte, die ebenso falsch war wie die Medizin unwirksam. Als Waffen gezückt wurden, brachte Bschor sich und seine Frau in die Pfarrkirche in vorläufige Sicherheit. Hinaus konnten sie nicht, da vor den Ausgängen Wächter standen. Diese wiederum durften nicht hinein, da Kirchen nach uralter Tradition Rechtsbrechern Asyl boten. Die zugerische Obrigkeit verhandelte deshalb mit dem Dekan, um des Falschmünzers habhaft zu werden. Der Oberägerer Pfarrer, der die beiden Kirchenflüchtlinge verköstigte, sträubte sich anfänglich gegen die Auslieferung, überredete die Zwangsgäste aber schliesslich zur Aufgabe. Es werde ihnen schon nichts geschehen. Dabei bedachte er nicht, dass sich Schwerverbrecher wie Münzfälscher nicht auf das Kirchenasyl berufen konnten.

Der Auslieferung folgte die rasche Verurteilung wegen Falschmünzerei und die Exekution: Anfang Dezember 1740 schlug der Scharfrichter dem Falschmünzer auf der üblichen Richtstätte vor der Stadt Zug das Haupt ab und steckte Kopf und rechte Hand zur Abschreckung beim Hochgericht auf - «zu jedermäniglichen Spectacel, Exempel und Abschweuwen».


Bild: Zugerische Münzen aus dem 17. Jahrhundert. Auf Falschmünzerei stand die Todesstrafe.