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Politik

Das politische Leben von Oberägeri ist vielfältig und lebendig. Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind eingeladen, sich daran zu beteiligen.

Die Verfassung des Kantons Zug kennt vier verschiedene Gemeindearten:
  • Die Einwohnergemeinde umfasst alle in der Gemeinde wohnhaften Personen.
  • Der Bürgergemeinde gehören alle Heimatberechtigten der Gemeinde an (ungeachtet ihres Wohnortes).
  • Die Teilhaber am Korporationsgut bilden eine Korporationsgemeinde. In Oberägeri sind dies die 15 alteingesessenen Geschlechter der Besmer, Blattmann, Häusler, Heinrich, Henggeler, Hotz, Iten, Lander, Letter, Meier, Merz, Müller, Nussbaumer, Rogenmoser und Schönmann.
  • Die Kirchgemeinde umfasst die in ihrem Gebiet wohnhaften Personen gleicher Konfession.
Das höchste Politische Organ ist die Gemeindeversammlung (Legislative).
Die Gemeindeversammlung fasst ihre Beschlüsse auf Antrag des Gemeinderates, ordentlicherweise durch offenes Handmehr. Die ausführende Behörde ist der Gemeinderat (Exekutive). Seine fünf Mitglieder werden alle vier Jahre nach dem Majorz-Wahlverfahren durch Stimmabgabe an der Urne gewählt.


Kommissionen
Die gemeindlichen Kommissionen unterstützen den Gemeinderat in seiner anspruchsvollen Tätigkeit. Sie erarbeiten Grundlagen für die Beschlüsse des Gemeinderates, bearbeiten Vernehmlassungen und stellen Anträge an den Gemeinderat. Neben den ständigen Kommissionen werden bei Bedarf Arbeitsgruppen mit befristeten, klar umrissenen Aufträgen eingesetzt.

Bildlauf Oberägeri