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Gewässer, Gewässerunterhalt

Wir sind zuständig für den baulichen und betrieblichen Unterhalt der Bäche und Kanäle der öffentlichen Hand innerhalb der Bauzonen. Für die kantonalen Gewässer ist das kantonale Tiefbauamt, Abt. Wasserbau zuständig.

Für wasserbauliche Massnahmen im gesamten Gemeindegebiet hat der Kanton Zug, repektive kantonale Tiefbauamt, Abt. Wasserbau und das Forstamt die Oberaufsicht.

Die zur Zeit geltenden Zuständigkeiten Bestimmung sind im kanontalen Gesetz über Gewässer vom 25.11.1999 und der Verordnung über die Gewässer vom 17.04.2000 generell geregelt.

Für den Unterhalt von Privaten Gewässern stehen wir Ihnen beratend zur Verfügung.

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