Neue Gebührenordnung tritt ab 1. Juli 2016 in Kraft
Die Gebührenordnung regelt die Höhe sowie die Modalitäten zur Erhebung derjenigen Gebühren, welche nicht durch den Verwaltungsgebührentarif, ein Sachreglement, eine Leistungsvereinbarung oder eine Benützungsvereinbarung festgelegt werden.
Die Gebührenordnung tritt auf den 1. Juli 2016 in Kraft und ersetzt alle mit ihr in Widerspruch stehenden Erlasse.
Zugehörige Objekte
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641.1_Gebuhrenordnung.pdf | Download | 0 | 641.1_Gebuhrenordnung.pdf |