Kopfzeile

Resultate der Einwohnergemeindeversammlung

12. Juni 2018
An der Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2018 haben 388 Stimmberechtigte teilgenommen. Dabei wurden folgende Beschlüsse gefasst:
  1. Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 11.12.2017 wird mit grossem Mehr genehmigt.
  2. Die Erfolgsrechnung 2017 mit einem Ertragsüberschuss von CHF 5'701'190, die Investitionsrechnung 2017, die Bilanz per 31.12.2017 und die Verwendung des Ertragsüberschusses werden mit grossem Mehr genehmigt. Der Antrag der FDP.Die Liberalen Oberägeri, einen Teil des Ertragsüberschusses für eine Anschubfinanzierung der direkten Busverbindung Ägeri-Menzingen zu verwenden, wird mit grossem Mehr abgelehnt.
  3. Die Schlussabrechnungen über getätigte Investitionen werden mit grossem Mehr genehmigt. Für den Neubau des Ökihofs wird ein Zusatzkredit von CHF 167'058 und für die Fussgängersicherheit und Sanierung der Moosstrasse ein Zusatzkredit von CHF 113'604 genehmigt.
  4. Dem Antrag Bebauungsplan Riedmattli wird grossmehrheitlich und mit einer Gegenstimme zugestimmt. Die Einsprache wird abgewiesen.
  5. Die Motion der CVP Oberägeri zur Optimierung des ÖV-Angebots zwischen dem Ägerital und Menzingen wird mit grossem Mehr teilerheblich erklärt.
  6. Die Motion des Forums Oberägeri betreffend Tempo-30-Zonen in Oberägeri wird mit 253 zu 113 Stimmen nicht erheblich erklärt.
  7. In der Studenhütte wird ein Sommerrestaurant eingebaut. Diese Lösungsvariante haben die Stimmberechtigten im geheimen Abstimmungsverfahren bei der Schlussabstimmung mit 259 zu 107 Stimmen genehmigt. Die vorgängig behandelten Änderungsanträge von Herbert Iten (Ausbau der sanitären Anlagen) und von der FDP.Die Liberalen Oberägeri (Streichung der Exklusivnutzung durch den Segel Club Aegeri) wurden mit grossem Mehr genehmigt.
  8. Die Motion der FDP.Die Liberalen Oberägeri «Realisierung einer öffentlichen Sommerrestauration am Seeplatz» wird mit grossem Mehr erheblich erklärt. Da beim Traktandum 7 die Variante «Sommerrestaurant» angenommen wurde, gilt die Motion als erledigt.
  9. Der Gemeinderat hat die Interpellation der CVP Oberägeri zur Schul- und Schulraumplanung in Oberägeri ausführlich beantwortet.

Rechtsmittelbelehrung

Allgemeine Verwaltungsbeschwerde

Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes in Verbindung mit § 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem auf die Gemeindeversammlung folgenden Tag zu laufen.

Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Gemeindeversammlungsbeschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen.

Hinsichtlich des Zustandekommens von Gemeindeversammlungsbeschlüssen steht darüber hinaus noch die Stimmrechtsbeschwerde offen.

Stimmrechtsbeschwerde

Wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen (sogenannte abstimmungs- und wahlrechtliche Mängel) kann gemäss § 17bis des Gemeindegesetzes in Verbindung mit § 67 ff. des Wahl- und Abstimmungsgesetzes beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden. Tritt der Beschwerdegrund vor dem Abstimmungstag ein, ist die Beschwerde innert zehn Tagen seit der Entdeckung einzureichen. Ist diese Frist am Abstimmungstag noch nicht abgelaufen, wird sie bis zum 20. Tag nach dem Abstimmungstag verlängert. In allen übrigen Fällen beträgt die Beschwerdefrist 20 Tage seit dem Abstimmungstag (§ 67 Abs. 2 WAG). Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes in Verbindung mit § 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Beschwerde erhoben werden.

Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Gemeindeversammlungsbeschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.

Oberägeri, 12.06.2018

Gemeinderat Oberägeri