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Winterdienst; wichtige Hinweise

15. Januar 2020

Wir bitten die Bevölkerung davon Kenntnis zu nehmen, dass zugepflügter Schnee, resp.
Schnee von Privat- und Vorplätzen nicht auf öffentliche Strassen und Trottoirs gebracht werden darf. Die Anstösser sind dafür verantwortlich, dass dieser Schnee ohne Behinderung Dritter (Räumfahrzeuge, Verkehrsteilnehmer) entsorgt wird.

Zudem dürfen Hydranten nicht mit Schnee zugedeckt werden; Hydranten müssen bei jeder
Witterung für die Feuerwehr frei zugänglich und erkennbar sein.

Das Strassen- und Weggebiet darf nicht in einer seinen Zweck beeinträchtigenden Weise
benützt werden. Insbesondere ist das Lagern von Materialien aller Art oder das Abstellen von
Motorfahrzeugen auf Strassen untersagt, soweit dadurch der Verkehr und der Winterdienst
gestört oder die Sicherheit der Strassenbenützer gefährdet wird. Das Parkieren auf Fusswegen ist grundsätzlich untersagt.

Das Entfernen von zugepflügtem Schnee ist Sache der Anstösser.

ABETILUNG BAU UND SICHERHEIT

Luftbild Oberägeri
Luftbild Oberägeri