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Teilfreigabe Reservebauzone

24. März 2016
An seiner Sitzung vom 14. März 2016 hat der Gemeinderat folgender Teilfreigabe einer Re-servebauzone zugestimmt:
Untererliberg, GS 43
Basierend auf § 41 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes wird der Beschluss zweimal im Amtsblatt des Kantons Zug publiziert und (inklusive zugehörigem Plan 1 : 2000, dat. vom 11.02.2016) während 20 Tagen, d.h. vom 24. März bis und mit 12. April 2016, öffentlich auf-gelegt.

Während der Auflagefrist kann beim Regierungsrat Beschwerde erheben, wer von den Vor-schriften oder Plänen besonders berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung des Beschlusses der Gemeinde hat.

Abteilung Bau und Sicherheit