Kopfzeile

Unterhaltsregelung öffentliche Fusswege ohne Eigentümerverbindlichkeit

7. September 2017
Basierend auf dem kantonalen Gesetz über Strassen und Wege (GSW) vom 30.05.1996 sind Strassen und Wege öffentlich, wenn:
a) sie seit unvordenklicher Zeit im Gemeingebrauch stehen, oder
b) das Gemeinwesen über die entsprechenden Wegrechte verfügt, oder
c) sie im Verfahren der Öffentlicherklärung dem Gemeingebrauch gewidmet worden sind.

Neben den im Eigentum der Gemeinde stehenden Fusswegen und den mit Dienstbarkeiten sichergestellten, öffentlich begehbaren Wegen, gilt im Siedlungsgebiet der folgende Weg als öffentlich:


Schwerzelweg (von Fussweg Maienmatt bis Gütsch)

Den Unterhalt auf diesem öffentlichen Weg ohne Eigentümerverbindlichkeit hat der Gemeinderat am 23.03.2015 wie folgt beschlossen:

1. Die Gemeinde übernimmt den betrieblichen Unterhalt – beschränkt auf die Fusswegfläche – gemäss § 27 Abs. 2 GSW. Dieser beinhaltet die Schneeräumung beziehungsweise einen umweltgerechten Winterdienst und die Vornahme sonstiger kleinerer Reparaturarbeiten inklusive Behebung von Belagsschäden.

2. Der bauliche Unterhalt geht - wo es sich um reine Fusswege handelt – vollumfänglich zulasten der Einwohnergemeinde Oberägeri. Führen die Fusswege beispielsweise über Strassen, geht der bauliche Unterhalt zu Lasten der Eigentümer, wobei sich die Gemeinde an den Kosten für Belagserneuerungen mit einem Anteil von 10 % beteiligt.

3. Die Lage dieser Fusswege hat sich gegenüber 1922 verändert. Die Einsprachemöglichkeit bei diesen wegen besteht sowohl gegen die Wegführung als auch gegen die Unterhaltsregelung.

Gegen die unter Ziffer 1 und 2 hiervor erwähnte Unterhaltsregelung kann gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz, § 34 ff, innert 20 Tagen, das heisst bis und mit 27.09.2017, beim Gemeinderat Oberägeri, Alosenstrasse 2, 6315 Oberägeri, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizufügen.

Oberägeri, 08.09.2017
ABTEILUNG BAU UND SICHERHEIT