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ESAF: Meldepflicht bei Übernachtungen

26. Juli 2019

Übernachten in landwirtschaftlich und gewerblich genutzten Räumen während dem Eidgenössischen Schwing- und Älplerfest in Zug vom 23. bis 25. August 2019, sind unter bestimmten Voraussetzungen meldepflichtig.

Das Anbieten von Übernachtungsmöglichkeiten ab 10 Personen in landwirtschaftlich oder gewerblich genutzten Räumen ist meldepflichtig. Für diese Unterkünfte hat die Gebäudeversicherung Zug, GVZG, ein Merkblatt mit den minimalen Brandschutzauflagen erstellt.

Das Merkblatt Nr. 11.1 vom 12.11.2018 ist auf der Startseite der Internetseite der Gebäudeversicherung Zug aufgeschaltet (www.gvzg.ch > Aktuell > News > News Archiv > «ESAF: Merkblatt Brandschutzvorschriften»).

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Brandschutzkontrolle Berg, Telefon 041 754 55 61.

Abteilung Bau und Sicherheit