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Die Einwohnergemeinde entsteht

1874
Bis 1714 gab es im Ägerital eine Gemeinde und eine Pfarrei Ägeri sowie zwei Allmendkorporationen, welche „obere“ und „untere Gmeind“ genannt wurden. Im besagten Jahr verselbstständigte sich die „untere Gmeind“ auch als Pfarrei.

1798 folgte die politische Trennung beider Teile, die seitdem zwei selbstständige Gemeinden bilden. Da nicht alle Gemeindebürger auch Angehörige der Allmendgenossenschaft waren, verlangte die Kantonsverfassung von 1848 die Ausscheidung der Korporation, was in Oberägeri 1851 geschah und einen erbitterten innergemeindlichen Zwist auslöste.

Da die Bundesverfassung von 1848 die Niederlassungsfreiheit einführte, nahm die Zahl der nichtkatholischen Einwohnerinnen und Einwohner ohne Gemeindebürgerrecht allmählich zu, was eine neue Organisation des Gemeindewesens im Kanton Zug bedingte. 1874 entstand daher aus der bisherigen politischen Gemeinde Oberägeri eine Einwohnergemeinde, eine Bürgergemeinde und eine katholische Kirchgemeinde. Die protestantischen Einwohner wurden schon 1863 in einer den ganzen Kanton umfassenden protestantischen Kirchgemeinde zusammengefasst.

Innert recht kurzer Zeit entstand somit die heute noch bestehende Gemeindeorganisation. Die Bedeutung der einzelnen Gemeindearten hat sich aber markant verändert. Heute ist die Einwohnergemeinde mit ihren vielfältigen Funktionen, Aufgaben und Dienstleistungen die weitaus wichtigste Körperschaft.


Bild: Briefkopf des Einwohnerrates Oberägeri, 1887.