Fischereipatente
Jugendliche bis zum erfüllten 8. Altersjahr benötigen für die Fischerei vom Ufer aus, mit einem einfachen Angel und Zapfen, jedoch ohne Köderfisch, kein Patent. Für Jugendliche vom 9. bis 16. Altersjahr wird zum Preis von CHF 10.00 eine Jahreskarte (1.11. - 31.10. des Folgejahres) abgegeben. Erwachsene können für das Fischen mit allen gesetzlich erlaubten Gerätschaften (gemäss § 3 Fischereiverordnung) vom Ufer und von Booten aus folgende Patente lösen: Kantonseinwohner sowie Bürger von Oberägeri und Unterägeri:
Ausserkantonale:
Die Fischereipatente können bezogen werden bei:
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