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Resultate der Gemeindeversammlung

20. Juni 2022
Anwesende Stimmberechtigte: 125

Protokoll

Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 6. Dezember 2021 wir einstimmig genehmigt.

Ergebnis der Rechnung 2021

Die Erfolgsrechnung schliesst mit einem Mehrertrag von CHF 3'384'389 ab. Budgetiert war ein Mehraufwand von CHF 1’475'600. Die Investitionsrechnung schliesst mit Nettoausgaben von CHF 6'340'340 ab. Budgetiert waren Nettoausgaben von CHF 13'945'000.

Die Stimmberechtigten genehmigen den Nachtragskredit über CHF 67'291.00 wegen der Kreditüberschreitung im Zusammenhang mit dem Energieverbund grossmehrheitlich und mit wenigen Gegenstimmen.

Der Gemeinderat schlägt vor, den Mehrertrag von CHF 3'384'389.22 wie folgt zu verteilen:

CHF 86'275.-                für zusätzlicher Pflegekostenanteil 2021 an das Zentrum Breiten

CHF 200'000                 für Unterstützungen im Inland

CHF 40'000                   für Unterstützungen im Ausland

CHF 1'000'000              an das prognostizierte Defizit 2022 des Zentrum Breiten

CHF 1'000'000              für finanzpolitische Reserven

CHF 1'000'000              für zusätzliche Abschreibungen

CHF 58'114.22              Zuweisung ans Eigenkapital

Nach langen Diskussionen folgen die Anwesenden grossmehrheitlich dem Antrag des Gemeinderats und sprachen sich für den Beitrag in der Höhe von einer Million Franken ans prognostizierte Defizit 2022 des Zentrum Breiten aus.

Der Antrag, die Hälfte der Unterstützung im Im- und Ausland für Coronahärtefälle zu verwenden, findet keine Mehrheit und wird mit grossem Mehr abgelehnt. Ebenso derjenige, den Gewinn von CHF 160'000 fürs Inland und CHF 80'000 fürs Ausland zu verwenden. Die Stimmberechtigten folgen in der Schlussabstimmung grossmehrheitlich mit einer Gegenstimme den Anträgen des Gemeinderats.

Schlussabrechnung über Investitionen

Der Gemeinderat legt den Stimmberechtigten zwei Schlussabrechnungen über getätigte Investitionen vor. Die im Bericht aufgeführten Schlussabrechnungen über Investitionen ohne Zusatzkredite können abgeschlossen werden. Die Anwesenden folgen dem Antrag des Gemeinderats.

Altes Schulhaus – Umbau, Sanierung und Umnutzung in Lagerhaus

Im Jahr 2022 wird das Schulhaus Hofmatt 4 an der Hofmattstrasse 8 fertiggestellt und kann bezogen werden. Somit werden die seit 2013 zu schulischen Zwecken genutzten Räumlichkeiten im alten Schulhaus (MUK) wieder frei und sollen, wie von der Bevölkerung gewünscht, in ein zeitgemässes Lagerhaus umgebaut werden. Dieses soll durchs Jahr optimal ausgelastet sein. Daher werden künftig auch Drittnutzungen möglich sein. Der Baukredit umfasst CHF 2'950'000. Die Stimmberechtigten stimmen den Anträgen des Gemeinderats grossmehrheitlich zu und befürworten auch den Antrag, die Treppe- und Lifterschliessung an der Nordseite des Gebäudes definitiv zu realisieren.

Neugestaltung Seezugang Morgarten: Objektkredit CHF 475’000

Im Zuge der Ortsplanung wurden auch verschiedene Seezugänge angeschaut, so auch im Bereich Schulhaus Morgarten. Mit Sitz- und Treppenstufen, einem grosszügigen Holzdeck sowie einer Aufwertung der örtlichen Fauna im Uferbereich wird ein attraktiver Seezugang geschaffen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sagen einstimmig Ja zur Neugestaltung des Seezugangs Morgarten.

Neubau Schmutzwasserableitung Laubgässli – Eierhals: Objektkredit CHF 210’000

Die WWZ will die Stromversorgung im Gebiet Eierhals – Laubgässli verbessern und wird dazu neue Leitungen erstellen. Die Einwohnergemeinde Oberägeri will mit dem Leitungsbau der WWZ einen Kanalisationsanschluss realisieren und sieht es als Chance, im Zuge der Grabarbeiten durch die WWZ, gleich eine Schmutzwasserleitung mitzubauen. Dadurch können Synergien für die Grabenarbeiten genutzt und die Kosten reduziert werden. Das Projekt wird in der Schlussabstimmung gutgeheissen

Energiefördermassnahmen 2023 – 2026: Rahmenkredit CHF 400'000

Seit dem 12. Juni 2009 ist die Einwohnergemeinde Oberägeri Energiestadt. Im Jahr 2021 wurde dies zum vierten Mal im Re-Audit erfolgreich bestätigt. Als wichtiges Instrument zur Umsetzung der Energiestadt-Ziele hat die Einwohnergemeinde das Energie-Förderprogramm Oberägeri geschaffen. Von 2011 bis 2022 wurden im Rahmen von Energiefördermassnahmen diverse Anlagen zur Verringerung des CO2 Ausstosses gefördert. Zur Finanzierung der Energiefördermassnahmen beantragt der Gemeinderat den Stimmberechtigten einen Rahmenkredit von CHF 400'000 für die Jahre 2023 bis 2026 zu bewilligen. Die Stimmberechtigten gehen noch einen Schritt weiter und folgen dem Antrag, den Betrag um CHF 200‘000 zu erhöhen auf CHF 600‘000. Den Antrag, zusätzlich CHF 50‘000 einmalig für den Ersatz von Ölheizungen zu sprechen, wird grossmehrheitlich gutgeheissen.  

Teilrevision Gemeindeordnung

An der Gemeindeversammlung vom 06.12.2021 wurde eine Motion des Forum Oberägeri zur Erweiterung der Finanzkompetenzen des Gemeinderates für den Erwerb von Immobilien von bisher CHF 250'000 auf neu CHF 5'000'000 als erheblich erklärt und der Gemeinderat beauftragt, die Gemeindeordnung einer Teilrevision zu unterziehen. Weiter hat sich gezeigt, dass die Finanzverwaltung im Rahmen des aktuellen Negativzinsumfeldes nicht wie gewünscht agieren kann. Insbesondere die Gewährung von Darlehen bis CHF 5'000'000 an öffentliche Institutionen, welche ein überschaubares Risiko darstellen, wäre wünschenswert. Die Gemeindeordnung wurde entsprechend angepasst und liegt nun zur Abstimmung vor. Dem Antrag, die Finanzkompetenzen auf 2 Millionen Franken zu beschränken, wird nicht zugestimmt. In der Schlussabstimmung folgen die Anwesenden mit grossem Mehr dem Antrag des Gemeinderats und stimmen der Teilrevision der Gemeindeordnung zu.

Revision Friedhofreglement und Annahme Friedhofverordnung

Im Jahre 2012 wurde das Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen letztmals revidiert. Bei einer erneuten Überarbeitung wurde festgestellt, dass nach 10 Jahren seit in Kraftsetzung des heutigen Reglements eine Totalrevision angezeigt ist. Um den Verwaltungsaufwand zukünftig minimieren zu können, ist nebst dem Friedhofreglement eine Verordnung über das Bestattungs- und Friedhofwesen (Friedhofverordnung) in Kraft zu setzen. Der Zusatzantrag, dass auf Kindergräbern ebenfalls eine individuelle Bepflanzung möglich ist, wird grossmehrheitlich zugestimmt. In der Schlussabstimmung folgen die Anwesenden den Anträgen des Gemeinderats.

Interpellation Die Mitte Oberägeri betreffend bezahlbaren Wohnraum

Am 17. März 2022 reichte die Mitte Oberägeri die Interpellation betreffend bezahlbaren Wohnraum ein. Der Gemeinderat beantwortete die Fragen im Sinne von § 81 (Interpellationsrecht) schriftlich.