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Lohngleichheitsanalyse: Keine Diskrepanz zwischen Mann und Frau

13. Januar 2022
Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau wurde revidiert und ist seit 1. Juli 2020 in Kraft. Neu ist, dass eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse mit einer externen Überprüfung der Resultate zur Pflicht für Arbeitgebende gehört. Die Einwohnergemeinde Oberägeri hat im Frühsommer 2021 die Analyse durchgeführt mit dem Resultat, dass die Lohngleichheit gewährleistet ist zwischen Mann und Frau.

Sämtliche Berechnungen wurden anhand des Standard-Analysemodells des Bundes durchgeführt. Basis bildet der auf Vollzeit standardisierte Gesamtverdienst für 227 Mitarbeitende, davon 169 (74.4%) Frauen und 58 (25.6%) Männer im Referenzmonat Mai 2021. Effektiv waren zu diesem Zeitpunkt bei der Einwohnergemeinde 185 Personen angestellt. Die 227 erfassten Mitarbeitenden gemäss Analysetool beruhen auf der Anzahl erfasster Arbeitsverträge. Da pro Person teilweise mehrere Verträge bestehen, ergibt sich eine Abweichung zwischen der ausgewiesenen Anzahl Mitarbeitenden und der effektiven Anzahl.

Im Durchschnitt verdienen Frauen 8.8% weniger als Männer. Unter Berücksichtigung der Unterschiede in den Qualifikationsmerkmalen und den arbeitsplatzbezogenen Merkmalen verdienen Frauen 2.4% weniger. Diese Abweichung ist nicht begründbar, wäre aber bei Berücksichtigung der im Kanton Zug gesetzlich verankerten Treue- und Erfahrungszulage (TREZ) tiefer ausgefallen. Die Einwohnergemeinde Oberägeri betrachtet dies als Lohnbestandteil und vergleicht intern die Löhne damit. Das Standard-Analysemodell des Bundes sieht den Einbezug der TREZ allerdings nicht vor. Die Lohndifferenz ist gemäss Beurteilung statistisch nicht signifikant. «Dies bedeutet, dass zwischen Frauen und Männern gemäss Standard-Analysemodell keine statistisch gesicherte unerklärte Lohndifferenz im engeren Sinne besteht» bestätigt ein unabhängiges Gutachten einer externen Revisionsstelle.

«Das Ergebnis überrascht uns nicht. Wir überprüfen und optimieren als moderne und verantwortungsvolle Arbeitgeberin ständig unsere Prozesse. Die Gleichstellung von Mann und Frau sind deshalb keine leeren Lippenbekenntnisse, sondern wir leben sie und nehmen das Thema sehr ernst. Denn die Mitarbeitenden sind unser wichtigstes Gut und massgebend für den Erfolg der Einwohnergemeinde Oberägeri verantwortlich» erklärt Verwaltungsleiter Alexander Klauz.

Innovativ und vorausschauend präsentiert sich die Einwohnergemeinde Oberägeri als Arbeitgeberin. So gehört flexibles Arbeiten für die Mitarbeitenden wann immer und wo immer möglich zum Arbeitsalltag. «Als Arbeitgeberin unterstützen und fördern wir dieses Arbeitsmodell und leisten so einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dies zeigt sich auch im hohen Frauenanteil innerhalb der Mitarbeitenden» so Alexander Klauz.  

 

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