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Gemeindeversammlung

Die Einwohnergemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Sie findet mindestens zwei Mal jährlich statt: die Budget-Gemeinde im Dezember, die Rechnungs-Gemeinde im Juni.

Die Einwohnergemeindeversammlung hat die folgenden Befugnisse:
  • Erlass der Gemeindeordnung
  • Erlass von allgemeinverbindlichen Gemeindereglementen
  • Beschlussfassung über den Zusammenschluss mit einer andern Gemeinde und über Änderungen der Gemeindegrenzen, sofern es sich nicht um kleine Grenzbereinigungen handelt
  • Beschlussfassung über den Vorschlag, den Steuerfuss und die übrigen Gemeindesteuern
  • Genehmigung der Jahresrechnung und allfälliger Separatrechnungen
  • Beschlussfassung über neue Aufgaben und Kredite, soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist
  • Beschlussfassung über die Gründung von oder Beteiligungen an privaten Unternehmungen oder Organisationen sowie über die Gewährung von Darlehen an solche
  • Bewilligung von Kauf und Verkauf von Grundstücken, soweit nicht der Gemeinderat durch Gemeindebeschluss zuständig erklärt wird
  • Aufsicht über die Tätigkeit des Gemeinderates und Oberaufsicht über die Gemeindeverwaltung

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