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Bewilligungsverfahren

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.

Die entsprechende Rechtssammlung finden Sie hier

Elektronische Baugesuche/Bauanzeigen und Bauanfragen über «cymo ebau»

Mit der Online-Plattform «cymo ebau» können Sie Ihre Baugesuche und -anfragen in den Gemeinden des Kantons Zug digital einreichen. «cymo ebau» unterstützt den gesamten Baubewilligungsprozess von der Eingabe über den Entscheid bis hin zur Abnahme des Bauvorhabens. Dank «cymo ebau» können Sie jederzeit den Fortschritt des Bewilligungsprozesses verfolgen.

Zugang zu «cymo ebau»

Die Anmeldung erfolgt über die «eZug App». Um diese nutzen zu können, benötigen Sie ein ZUGLOGIN (kantonale elektronische Identität) für natürliche Personen.
Mit einem ZUGLOGIN für juristische Personen können Sie sich nicht in der «eZug App» anmelden.      

cymo

                

  • Im Kanton Zug steuerpflichtige natürliche Person können ein «ZUGLOGIN» schriftlich oder am Schalter eröffnen
  • Nicht im Kanton Zug steuerpflichtige natürliche Personen können ein «ZUGLOGIN» am Schalter eröffnen

So nutzen Sie «cymo ebau»

  1. ZUGLOGIN für natürliche Personen schriftlich oder am Schalter beantragen (einmalig)
  2. eZug App auf dem Smartphone installieren (Android/iOS) (einmalig)
  3. In der eZug App mit den ZUGLOGIN Zugangsdaten anmelden (einmalig)

 

  1. Webseite «cymo ebau» aufrufen und «Anmelden» klicken
  2. eZug-App öffnen und QR-Code mit dem QR-Scanner in der eZug App (unten links) scannen
  3. Baugesuch/Bauanzeige, Bauanfrage oder in einigen Gemeinden auch Reklamegesuch einreichen

Fragen und Antworten
 

  1. Warum brauche ich ein ZUGLOGIN?

Gemäss dem Verwaltungsrechtspflegegesetz können Eingaben elektronisch eingereicht und mittels ZUGLOGIN auf die eigenen Geschäftsfälle zugegriffen werden.

  1. Wie kann ich ein ZUGLOGIN beantragen?

Alle Personen (auch Ausserkantonale) können ZUGLOGIN bei einer der Registrierungsstellen per Formular am Schalter beantragen. Personen, die im Kanton Zug steuerpflichtig sind, haben zudem die Möglichkeit, ZUGLOGIN schriftlich zu beantragen.

  1. Warum kann ich mein ZUGLOGIN des Typs «juristische Person» nicht nutzen?

Der Bund erarbeitet aktuell eine elektronische Identität für natürliche Personen. Juristische Personen sind nicht vorgesehen. Juristische Personen handeln immer durch ihre Organe, welche natürliche Personen sind. Da eZug mit der künftigen nationalen Lösung kompatibel sein soll, können elektronische Identitäten des Typs «juristische Person» nicht eingebunden werden.

  1. Ich nutze eZug/ZUGLOGIN privat und beruflich, wie kann ich das trennen?

eZug/ZUGLOGIN dient rein der Authentifizierung, die Anwendungen (Baugesuche, Steuern, Schulportal, …) sind komplett getrennt und eigenständig. Wenn Sie ein Baugesuch einreichen, empfehlen wir Ihnen, im eZug Profil die berufliche E-Mail-Adresse zu hinterlegen und diese für die Anmeldung an «cymo ebau» zu verwenden.

  1. Kann ich mein eZug/ZUGLOGIN mit Mitarbeitenden teilen, damit sie das Baugesuch ebenfalls bearbeiten können?

Nein. Das eZug/ZUGLOGIN ist eine persönliche elektronische Identität.

  1. Wie können weitere Personen das Baugesuch bearbeiten?

In «cymo ebau» können in einem Projekt mehrere Personen berechtigt werden. Auch für eingeladene Personen ist eZug/ZUGLOGIN Voraussetzung, um «cymo ebau» nutzen zu können.

  1. Warum müssen gewisse Dokumente (Eingabequittung, Baudossier) trotzdem in Papierform eingereicht werden?

Bis die rechtlichen Grundlagen für einen komplett digitalen Geschäftsverkehr vorhanden sind, müssen Sie zusätzlich zur digitalen Eingabe auch drei Papierexemplare des Baugesuchs, der Gesuchsunterlagen und der von Hand unterschriebenen Eingabequittung einreichen.

Link cymo ebau: https://zg.ebaugesuch.ch/dashboard 

Bauanfrage

Haben Sie Fragen zu Ihrem Bauvorhaben, bevor Sie ein Baugesuch einreichen und möchten diese schriftlich beantwortet haben, können Sie eine Bauanfrage einreichen. Die Beantwortung ist nicht beschwerdefähig. Die Beantwortung einer Bauanfrage dauert je nach Grösse und Komplexität in etwa 1-2 Monate.

Baubewilligungsverfahren 

Ordentliches Verfahren: Das ordentliche Verfahren wird bei Bauvorhaben angewendet, welche nach aussen in Erscheinung treten, bzw. auf die Nachbarschaft einen Einfluss haben. Das Baugesuch wird im Amtsblatt publiziert und während 20 Tagen öffentlich aufgelegt. Wer vom Baugesuch besonders betroffen ist und ein schutzwürdiges Interesse am Ausgang des Verfahrens hat, ist zur Baueinsprache berechtigt.
Sind die Baugesuchsunterlagen vollständig, wird in der Regel innert zwei Monaten über das Baugesuch entschieden, bzw. innert drei Monaten über ein Baugesuch mit Einsprachen oder über Sondernutzungspläne ohne Beschwerden. 
 

Vereinfachtes Verfahren: Das vereinfachte Verfahren wird bei Bauvorhaben angewendet, bei welchen keine öffentlichen oder nachbarlichen Interessen berührt sind oder das nachbarliche Einverständnis vorliegt. Es wird von der Publikation im Amtsblatt und von der öffentlichen Auflage abgesehen. Sind die Baugesuchsunterlagen vollständig, wird innert zwei Monaten über das Baugesuch entschieden. 
 

Planen Sie eine Solar-/Photovoltaikanlage? Nachfolgend finden Sie unter der Rubrik "Publikationen" eine Checkliste mit allen Infos zur Gesuchseinreichung.  

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Baubewilligungsverfahren

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab. A…

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung.
Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.
 

Baugesuche können auch digital erfasst werden. Alle Informationen dazu finden Sie hier

Die entsprechende Rechtssammlung finden Sie hier.

 

Bauen / Externe Adressen

Wichtige Adressen: Amt für Zivilschutz und Militär Hinterbergstrasse 43 6312 Steinhausen Tel: 041 / 723 72 00 Fax: 041 / 728 35 78 info.azm@zg.ch  (Eingaben und Auskünfte im Zus…

Wichtige Adressen:

Amt für Zivilschutz und Militär
Hinterbergstrasse 43
6312 Steinhausen
Tel: 041 / 723 72 00
Fax: 041 / 728 35 78
info.azm@zg.ch 
(Eingaben und Auskünfte im Zusammenhang mit Baugesuchen)

Energieberatung Zug
energienetz-zug
Postfach 1401
6301 Zug
Telefon: 041 728 23 82 oder 041 787 01 88
Fax: 041 728 23 52
E-mail: beratung@energienetz-zug.ch
Internet: www.energienetz-zug.ch
(Kompetente Beratung zu Energiethemen)

Geozug Ingenieure AG
Geometer und Ingenieure
Obermühle 8
6340 Baar
Tel: 041 768 98 98
Fax: 041 768 98 99
E-Mail: info@geozug.ch
Internet: www.geozug.ch
(Grundbuchgeometer Gemeinde Oberägeri / Bestellungen von Situationsplänen; Sockelkontrollen; Schnurgerüstkontrollen)

Gebäudeversicherung des Kantons Zug
Abteilung Feuerwehr/Feuerwehrinspektorat
Grafenaustrasse 1
6300 Zug
Tel: 041 726 90 90
Fax: 041 726 90 99
E-Mail: info@gvzg.zg.ch
Internet: www.zug.ch/gvzg
(Schätzung der Gebäudeversicherung)

Amt für Grundbuch und Geoinformation
Aabachstrasse 5 / Postfach 857
6301 Zug
E-Mail: info.gva@di.zg.ch
Internet: www.zug.ch/gva
Auskünfte unter Tel. 041 728 56 00
Fax 041 728 56 09

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