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Bewilligungsverfahren

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.

Die entsprechende Rechtssammlung finden Sie hier

Baugesuche digital erfassen

Wer im Kanton Zug ein Baugesuch einreichen will, kann dies ab sofort online abwickeln. Der Kanton Zug hat Anfang Juni 2022 den öffentlichen Betrieb der elektronischen Plattform cymo ebau gestartet und alle Gemeinden bieten diese neue Dienstleistung an. So auch Oberägeri. Alle Informationen dazu finden Sie hier

Antragstellung für Zuglogin
Informationen zu Zuglogin
Informationen zu eZug

Link cymo bau: https://zg.ebaugesuch.ch/dashboard 

Eine detaillierte Anleitung finden Sie unter der Rubik "Publikationen"

Bauanfrage

Haben Sie Fragen zu Ihrem Bauvorhaben, bevor Sie ein Baugesuch einreichen und möchten diese schriftlich beantwortet haben, können Sie eine Bauanfrage einreichen. Die Beantwortung ist nicht beschwerdefähig. Die Beantwortung einer Bauanfrage dauert je nach Grösse und Komplexität in etwa 1-2 Monate.

Baubewilligungsverfahren 

Ordentliches Verfahren: Das ordentliche Verfahren wird bei Bauvorhaben angewendet, welche nach aussen in Erscheinung treten, bzw. auf die Nachbarschaft einen Einfluss haben. Das Baugesuch wird im Amtsblatt publiziert und während 20 Tagen öffentlich aufgelegt. Wer vom Baugesuch besonders betroffen ist und ein schutzwürdiges Interesse am Ausgang des Verfahrens hat, ist zur Baueinsprache berechtigt.
Sind die Baugesuchsunterlagen vollständig, wird in der Regel innert zwei Monaten über das Baugesuch entschieden, bzw. innert drei Monaten über ein Baugesuch mit Einsprachen oder über Sondernutzungspläne ohne Beschwerden. 
 

Vereinfachtes Verfahren: Das vereinfachte Verfahren wird bei Bauvorhaben angewendet, bei welchen keine öffentlichen oder nachbarlichen Interessen berührt sind oder das nachbarliche Einverständnis vorliegt. Es wird von der Publikation im Amtsblatt und von der öffentlichen Auflage abgesehen. Sind die Baugesuchsunterlagen vollständig, wird innert zwei Monaten über das Baugesuch entschieden. 
 

Planen Sie eine Solar-/Photovoltaikanlage? Nachfolgend finden Sie unter der Rubrik "Publikationen" eine Checkliste mit allen Infos zur Gesuchseinreichung.  

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Baubewilligungsverfahren

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab. A…

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung.
Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.
 

Baugesuche können auch digital erfasst werden. Alle Informationen dazu finden Sie hier

Die entsprechende Rechtssammlung finden Sie hier.

 

Bauen / Externe Adressen

Wichtige Adressen: Amt für Zivilschutz und Militär Hinterbergstrasse 43 6312 Steinhausen Tel: 041 / 723 72 00 Fax: 041 / 728 35 78 info.azm@zg.ch  (Eingaben und Auskünfte im Zus…

Wichtige Adressen:

Amt für Zivilschutz und Militär
Hinterbergstrasse 43
6312 Steinhausen
Tel: 041 / 723 72 00
Fax: 041 / 728 35 78
info.azm@zg.ch 
(Eingaben und Auskünfte im Zusammenhang mit Baugesuchen)

Energieberatung Zug
energienetz-zug
Postfach 1401
6301 Zug
Telefon: 041 728 23 82 oder 041 787 01 88
Fax: 041 728 23 52
E-mail: beratung@energienetz-zug.ch
Internet: www.energienetz-zug.ch
(Kompetente Beratung zu Energiethemen)

Geozug Ingenieure AG
Geometer und Ingenieure
Obermühle 8
6340 Baar
Tel: 041 768 98 98
Fax: 041 768 98 99
E-Mail: info@geozug.ch
Internet: www.geozug.ch
(Grundbuchgeometer Gemeinde Oberägeri / Bestellungen von Situationsplänen; Sockelkontrollen; Schnurgerüstkontrollen)

Gebäudeversicherung des Kantons Zug
Abteilung Feuerwehr/Feuerwehrinspektorat
Grafenaustrasse 1
6300 Zug
Tel: 041 726 90 90
Fax: 041 726 90 99
E-Mail: info@gvzg.zg.ch
Internet: www.zug.ch/gvzg
(Schätzung der Gebäudeversicherung)

Amt für Grundbuch und Geoinformation
Aabachstrasse 5 / Postfach 857
6301 Zug
E-Mail: info.gva@di.zg.ch
Internet: www.zug.ch/gva
Auskünfte unter Tel. 041 728 56 00
Fax 041 728 56 09

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