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Parkieren

Die entsprechende Rechtssammlung finden Sie hier.

Parkplätze

Bewirtschaftung blaue Zone Montag bis Samstag 08.00 bis 11.30 Uhr 13.30 bis 18.00 Uhr Bei Parkplätzen mit dem Signal "Parkieren mit Parkscheibe" und einer Zeitbeschränkung auf eine…

Bewirtschaftung blaue Zone
Montag bis Samstag
08.00 bis 11.30 Uhr
13.30 bis 18.00 Uhr

Bei Parkplätzen mit dem Signal "Parkieren mit Parkscheibe" und einer Zeitbeschränkung auf einem Zusatzsignal handelt es sich nicht um eine blaue Zone. Das bedeutet, dass auf solchen Parkplätzen (Fischmattstrasse, Mitteldorfkreuzung) die angegebene Parkzeit rund um die Uhr und auch an Sonn- und Feiertagen nicht überschritten werden darf.

Standort Anzahl
PP
max.
Parkzeit
Schulweg bei Rektorat/Burehof 11 1 h
Bachweg beim alten Schulhaus 16 1 h
Bachweg bei Pfarreizentrum 5 1 h
Bachweg gegenüber Rest. Ochsen 3 1 h
Fischmattstrasse 10 2 h
Hauptstrasse beim Rest. Rössli 5 1 h
Hofmattstrasse 16 1 h
Morgartenstrasse gegenüber Rest. Hirschen 14 1 h
Wassermattli 42 1 h

Parkuhrengebiete

 

 

Standort Anzahl
PP
Parkhaus Hofmatt 70
Parkplatz Maienmatt Auto 57
Parkplatz Maienmatt Motorräder 8
Parkplatz Seestrasse/Seeplatz 34
Parkplatz Schulhaus Morgarten 24

 

Mehr Informationen zur Parkplatzbewirtschaftung entnehmen Sie bitte hier.

Parkplatzbewirtschaftung

Fahrzeugbenützer, welche mangels privater Parkierungsmöglichkeit regelmässig ihr Fahrzeug auf öffentlichem Grund abstellen, benötigen eine Bewilligung. Parkbewilligungen können für einen…

Fahrzeugbenützer, welche mangels privater Parkierungsmöglichkeit regelmässig ihr Fahrzeug auf öffentlichem Grund abstellen, benötigen eine Bewilligung. Parkbewilligungen können für einen Monat oder für ein ganzes Jahr sowie die Tages- und Halbtagesbewilligungen direkt online auf parkingpay.ch (auch als App verfügbar) oder bei der Einwohnergemeinde Oberägeri, Kundendienst gelöst werden. Die Parkbewilligungen sind auf allen öffentlichen Parkplätzen, ausgenommen blaue Zone, Ägeribad und Seeplatz, gültig.

Vorgehen beim Lösen einer Parkbewilligung:

1. Öffnen Sie die App parkinpay oder gehen Sie auf die Website von parkingpay.
2. Drücken Sie auf den Button Bewilligungen.
3. Kaufen Sie Ihre Bewilligung für gewünschte Anzahl Monate (1-12 Monate möglich).
4. Der Betrag wird automatisch belastet.
5. Ein paar Tage vor Ablauf der Gültigkeit erhalten Sie eine Erinnerung via E-Mail.

Die Bewilligung kann jederzeit selber online verlängert werden.
Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Änderung des Fahrzeugkennzeichens bei einer bestehenden Bewilligung nicht selber online vorgenommen werden kann. Für diese Änderungen müssen Sie frühzeitig die Einwohnergemeinde Oberägeri, Kundendienst kontaktieren.

Dauerparkieren auf öffentlichem Grund

Tagesbewilligung  
pro Monat CHF 40.00
pro Jahr                                                             CHF 400.00
Nachtbewilligung inkl. Tagbewilligung Samstag  
pro Monat CHF 40.00
pro Jahr CHF 400.00

 

Parkuhren

Maienmatt  
1 Stunde gratis
2 Stunden CHF 1.00
3 Stunden CHF 2.00
4 Stunden CHF 3.00
5 Stunden CHF 4.00
6 bis 24 Stunden                                  CHF 5.00

 

Seeplatz  
1 Stunde gratis
2 Stunden CHF 2.00
3 Stunden CHF 3.00
4 Stunden CHF 4.00
5 Stunden CHF 5.00
6 Stunden CHF 6.00
7 Stunden CHF 7.00
8 bis 24 Stunden                                 CHF 8.00

 

Ägeribad  
1 Stunde gratis
2 Stunden CHF 2.00
3 Stunden CHF 3.00
4 Stunden CHF 4.00
5 Stunden CHF 5.00
6 Stunden CHF 6.00
7 Stunden CHF 7.00
8 bis 24 Stunden                                 CHF 8.00

 

Parkhaus Hofmatt  
1 Stunde gratis
2 Stunden CHF 1.00
3 Stunden CHF 2.00
4 Stunden CHF 3.00
5 Stunden CHF 4.00
6 Stunden CHF 5.00
7 Stunden CHF 6.00
8 bis 24 Stunden CHF 7.00
ab 24 Stunden jede weitere Stunde
bis Tagespauschale wieder erreicht ist
CHF 1.00

 

Morgarten (Schulhaus)  
1 Stunde gratis
2 Stunden CHF 1.00
3 Stunden CHF 2.00
4 Stunden CHF 3.00
5 Stunden CHF 4.00
6 bis 24 Stunden                                  CHF 5.00


Unbeschränktes Parkieren auf öffentlich zeitlich befristeten Parkplätzen und Parkuhrengebieten

Pendlerbewilligung Aussenplätze  
pro Monat CHF 40.00
pro Jahr                                                                CHF 400.00

 

Pendlerbewilligung Parkhaus  
pro Monat CHF 60.00
pro Jahr                                                                 CHF 600.00

 

Gewerbe-Parkkarte  
für 1 Tag CHF 6.00
für 30 Tage                                                   CHF 60.00
für 1 Jahr (12 Monate) CHF 600.00

 

Tages- und Halbtageskarte (ausgenommen Parkuhrengebiete und blaue Zonen)  
pro Tag CHF 5.00
pro Halbtag CHF 3.00

 

Der Pendler ist ein Fahrzeugbenützer, welcher auswärts wohnhaft ist und in Oberägeri arbeitet. Als Pendler gilt auch ein Fahrzeugbenützer, welcher nicht im bewirtschafteten Gemeindegebiet von Oberägeri (ausserorts) z.B. Alosen, Morgarten usw. wohnt und im Dorf Oberägeri arbeitet oder ab Oberägeri die öffentlichen Verkehrsmittel benützt.

Spitex-Dienste, die das Fahrzeug zur unmittelbaren Berufsausübung/Arbeitsverrichtung dringend benötigen und auf öffentlichem Grund nicht gesetzeskonform parkieren können, sind berechtigt, eine Sonderbewilligung einzuholen.

Gesuch um eine Parkkarte für Gehbehinderte erhalten Sie beim Strassenverkehrsamt des Kantons Zug.

 

Blaue Zone

Die Blaue Zone gilt an Werktagen (Montag bis Samstag)
08.00 Uhr bis 11.30 Uhr
13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Bei Parkplätzen mit dem Signal "Parkieren mit Parkscheibe" und einer Zeitbeschränkung auf einem Zusatzsignal handelt es sich nicht um eine blaue Zone. Das bedeutet, dass auf solchen Parkplätzen die angegebene Parkzeit rund um die Uhr und auch an Sonn- und Feiertagen nicht überschritten werden darf.

Hinweise zur Benützung der Parkscheibe finden Sie auf www.zug.ch/polizei

 

Zugehörige Objekte