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Anmeldung/Zuzug

Anmelden bei der Gemeinde

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen! Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei unserem Sch…
Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei unserem Schalter anmelden. Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte den Heimatschein und (falls Sie verheiratet sind) das Familienbüchlein mit.

Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, wenden Sie sich bitte an:

Kantonales Amt für Migration
Aabachstrasse 1
6300 Zug
041 728 50 50
www.zug.ch/kafa

Anmelden in der Schweiz

Schweizer Bürger, die nach einem Aufenthalt im Ausland wieder in der Schweiz Wohnsitz nehmen, haben sich bei der zuständigen Schweizer Botschaft (ev. Konsulat) im Ausland abzumelden und …
Schweizer Bürger, die nach einem Aufenthalt im Ausland wieder in der Schweiz Wohnsitz nehmen, haben sich bei der zuständigen Schweizer Botschaft (ev. Konsulat) im Ausland abzumelden und bei der Gemeindeverwaltung ihres zukünftigen Wohnsitzes anzumelden. Vgl. zur Anmeldung:

Denken Sie bei Ihrer Rückkehr an die Erledigung der Zollformalitäten und den Wiedereintritt in die Sozialversicherungen (AHV, Krankenkasse, etc.). Hilfe bei der Suche nach einer Stelle erhalten sie bei der Sektion "Auswanderung und Stagiaires" des Amt für Migration. Für die Suche nach einer Wohnung gibt es - auch auf dem Internet- viele private Vermittler. Sie können sich jedoch auch an die kantonalen Liegenschaftsverwaltungen wenden.

Ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz Wohnsitz zu nehmen beabsichtigen, müssen sich auf dem Amt für Migration in Zug anmelden. Eine Anmeldung ist nur möglich, wenn eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung erteilt wurde (Ausnahme: Angehörige von EU- und EFTA-Staaten).

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