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Abstimmungssonntag vom 13. Juni 2021

Informationen

Datum
13. Juni 2021
Kontakt
Irene Peyer

Eidgenössische Vorlagen

Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)

Angenommen
Ergebnis
angenommen
Beschreibung

Seit den Anschlägen von Paris im Jahr 2015 haben terroristisch motivierte Täter in Europa mehrere Dutzend Attentate verübt. Laut dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) bleibt die Terrorbedrohung auch in der Schweiz erhöht. Heute kann die Polizei in der Regel erst einschreiten, wenn eine Person eine Straftat begangen hat. Um terroristische Anschläge verhindern zu können, haben Bundesrat und Parlament eine neue rechtliche Grundlage geschaffen: Künftig kann die Polizei präventiv besser eingreifen. Wegen Grundrechtsbedenken wurde gegen das neue Gesetz das Referendum ergriffen.

Das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus ermöglicht es den Behörden, gegen Personen vorzugehen, von denen eine terroristische Gefahr ausgeht. Diesen terroristischen Gefährdern können unter anderem eine Meldepflicht oder ein Kontakt- oder Ausreiseverbot auferlegt werden. Im äussersten Fall kann jemand auch unter Hausarrest gestellt werden. Der Hausarrest muss immer von einem Gericht bewilligt werden. Hat ein Kanton, der NDB oder allenfalls eine Gemeinde konkrete und aktuelle Anhaltspunkte für eine terroristische Gefahr, kann die zuständige Behörde die neuen Massnahmen beim Bundesamt für Polizei (fedpol) beantragen. Die betroffene Person kann gegen jede angeordnete Massnahme beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einreichen. Gemäss Bundesrat und Parlament ist die Vorlage mit den Grund- und Menschenrechten vereinbar.

Formulierung
Wollen Sie das Bundesgesetz vom 25. September 2020 über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 56,79 %
1'611
Nein-Stimmen 43,21 %
1'226
Stimmberechtigte
3'867
Stimmbeteiligung
73.99 %
Ebene
Bund
Art
Bundesbeschluss

Volksinitative "Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide"

Abgelehnt
Ergebnis
abgelehnt
Beschreibung

Pestizide werden eingesetzt, um Pflanzen, Tiere, Menschen und Materialien vor schädlichen oder unerwünschten Organismen und Krankheitserregern zu schützen. Damit Pestizide die Gesundheit und die Umwelt nicht belasten, werden sie genau geprüft. Nur von den Behörden zugelassene Produkte dürfen gebraucht werden. Auch die korrekte Verwendung wird kontrolliert. Den Initiantinnen und Initianten reichen diese Vorgaben nicht.

Die Initiative will synthetische Pestizide in der Schweiz verbieten. Vom Verbot betroffen wären die Landwirtschaft, die Lebensmittelproduktion und die Verarbeitung von Lebensmitteln, die Pflege von öffentlichen Grünanlagen und privaten Gärten sowie der Schutz von Infrastrukturen wie Bahngeleisen. Nicht erlaubt wäre zudem der Import von Lebensmitteln, die im Ausland mithilfe von synthetischen Pestiziden hergestellt wurden oder solche enthalten. Spätestens nach zehn Jahren müsste das Verbot vollständig umgesetzt sein. Bis dann dürfte der Bundesrat Ausnahmen bewilligen, wenn die Landwirtschaft, die Bevölkerung oder die Natur massiv bedroht wären, zum Beispiel bei einer ausserordentlichen Versorgungsknappheit.

Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative "Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide" annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 28,48 %
817
Nein-Stimmen 71,52 %
2'052
Stimmberechtigte
3'867
Stimmbeteiligung
74.42 %
Ebene
Bund
Art
Initiative

Volksinitiative für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung

Abgelehnt
Ergebnis
abgelehnt
Beschreibung

Damit Landwirtschaftsbetriebe vom Bund Direktzahlungen erhalten, müssen sie eine Reihe von Umweltauflagen einhalten. Dieser sogenannte ökologische Leistungsnachweis umfasst unter anderem Auflagen zu Pflanzenschutz, Düngung, Tierhaltung und Biodiversität. Dem Initiativkomitee gehen die Auflagen zu wenig weit. Seines Erachtens wird mit den Direktzahlungen eine Landwirtschaft unterstützt, die der Umwelt und dem Trinkwasser schadet.

Die Initiative will die Umwelt und das Trinkwasser besser schützen. Direktzahlungen sollen nur noch unter folgenden Voraussetzungen ausgerichtet werden: Landwirtschaftsbetriebe müssen pestizidfrei produzieren, sie dürfen in der Tierhaltung Antibiotika weder vorbeugend noch regelmässig einsetzen und sie müssen in der Lage sein, ihre Tiere ausschliesslich mit Futter zu ernähren, das sie selber produzieren. So soll verhindert werden, dass zu viel Mist und Gülle anfallen. Auch die landwirtschaftliche Forschung, Beratung und Ausbildung sollen auf diese Ziele ausgerichtet werden. Die Initiative könnte zu einer Verringerung der Produktion im Inland führen. In diesem Fall müssten zur ausreichenden Ernährung der Schweizer Bevölkerung mehr Lebensmittel importiert werden. Keine Auswirkungen hätte die Initiative auf Landwirtschaftsbetriebe, die keine Direktzahlungen erhalten.

Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative "Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung - Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz" annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 30,20 %
866
Nein-Stimmen 69,80 %
2'002
Stimmberechtigte
3'867
Stimmbeteiligung
74.37 %
Ebene
Bund
Art
Initiative

CO2-Gesetz

Abgelehnt
Ergebnis
abgelehnt
Beschreibung

Mit dem Klimawandel steigen die Temperaturen auf der ganzen Welt an. Die Hauptursache dafür ist der Ausstoss von Treibhausgasen, insbesondere von Kohlendioxid (CO2). Dieses entsteht beispielsweise durch das Heizen mit Erdöl oder das Verbrennen von Kerosin beim Fliegen. In der Schweiz bekommen vor allem die Landwirtschaft und der Tourismus den Klimawandel stark zu spüren. Hitzetage, Trockenheit und Überschwemmungen nehmen zu, Schneemangel und Erdrutsche häufen sich. Bundesrat und Parlament wollen darum den CO2-Ausstoss der Schweiz weiter senken. Dieses Ziel wollen sie mit dem neuen CO2-Gesetz (Totalrevision) erreichen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.

Mit dem revidierten CO2-Gesetz knüpft die Schweiz an ihre bisherige Klimapolitik an und verstärkt diese. Das Gesetz enthält verschiedene Massnahmen, um den CO2-Ausstoss bis 2030 weiter zu senken. Es setzt weiterhin auf die Kombination von finanziellen Anreizen, Investitionen und neuen Technologien. Klimafreundliches Verhalten wird belohnt. Wer hingegen viel CO2 verursacht, zum Beispiel wer viel fliegt, zahlt mehr. Investitionen in Gebäude und Infrastrukturen werden unterstützt und innovative Firmen gefördert. Dadurch können etwa Gebäude saniert und Ladestationen für Elektroautos gebaut werden. Beim Verkehr sorgt das Gesetz dafür, dass Fahrzeuge auf den Markt kommen, die weniger Benzin und Diesel verbrauchen.

Formulierung
Wollen Sie das Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 35,97 %
1'031
Nein-Stimmen 64,03 %
1'835
Stimmberechtigte
3'867
Stimmbeteiligung
74.40 %
Ebene
Bund
Art
Bundesbeschluss

Covid-19-Gesetz

Abgelehnt
Ergebnis
abgelehnt
Beschreibung

Im Februar 2020 erreichte die Coronapandemie die Schweiz. Die Zahl der schweren Erkrankungen stieg rasch an. Der Bundesrat ergriff Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung sowie zur Unterstützung von Menschen und Unternehmen, die unter den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie litten. Er musste schnell handeln. Weil das Epidemiengesetz nicht für alle Massnahmen die gesetzliche Grundlage bot, stützte er sich auch auf Notrecht. Die Verfassung sieht für eine solche Krisensituation Notrecht vor. Allerdings ist dieses zeitlich befristet. Um die Massnahmen weiterführen zu können, erarbeiteten Bundesrat und Parlament das Covid-19-Gesetz. Das Parlament nahm es im September 2020 an und erklärte es für dringlich. Damit trat es sofort in Kraft.

Das Gesetz erteilt dem Bundesrat zusätzliche Kompetenzen, um die Coronapandemie zu bekämpfen, und vor allem, um deren negative Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft zu mildern. Darin sind die Massnahmen enthalten, die für Bundesrat und Parlament zur Bewältigung der Pandemie und der Wirtschaftskrise weiterhin nötig sind. Das Gesetz regelt insbesondere verschiedene Finanzhilfen für Menschen und Unternehmen. Die wichtigsten sind die Kurzarbeitsentschädigung, die Ent schädigung des Erwerbsausfalls, die Härtefall hilfen sowie die Unterstützung von Kultur und Sport. Das Gesetz ist befristet. Weil gegen das Gesetz das Referendum zustande gekommen ist, wird darüber abgestimmt.

Formulierung
Wollen Sie das Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 46,57 %
1'329
Nein-Stimmen 53,43 %
1'525
Stimmberechtigte
3'867
Stimmbeteiligung
74.30 %
Ebene
Bund
Art
Bundesbeschluss