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Preisgünstiger Wohnraum

Ausgangslage

Eine Studie aus 2021 weist für Oberägeri einen Bedarf von 50 bis 60 preisgünstigen Wohneinheiten auf. Diese können zum Teil auf gemeindeeigenen Grundstücken durch eine Wohnbaugenossenschaft realisiert und vermietet werden. Zudem beabsichtigt die Stiftung Ländli, auf ihrem Areal die Realisierung von bezahlbaren Wohnungen. Die Mietwohnungen der Einwohnergemeinde werden bereits heute zu fairen Preisen vermietet.

Aktueller Stand

Die insgesamt 27 bestehenden Mietwohnungen der Einwohnergemeinde werden bereits heute im Sinne von preisgünstigen Wohnungen an Dritte vermietet. Damit sichergestellt werden kann, dass diese Wohnungen tatsächlich von Personen mit tiefen und mittleren Einkommen bewohnt werden, wurde dafür eigens ein Vermietungsreglement für gemeindeeigene Wohnungen geschaffen.

Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2025 hat das Stimmvolk der Abgabe von gemeindeeigenen Grundstücken im Baurecht an die Allgemeine Wohnbaugenossenschaft Zug (awzug) zur Realisierung von preisgünstigem Wohnraum zugestimmt. Der Gemeinderat wurde dazu ermächtigt, einen Rahmenvertrag sowie Baurechtsverträge für die Grundstücke Gulmstrasse 2 sowie Hofmattstrasse 9/11 abzuschliessen. Die Verträge sind am 3. September 2025 unterzeichnet worden. Zudem wurde der Anhang zum Wohnungszuteilungsreglement für die Gemeinde Oberägeri durch die awzug genehmigt und unterzeichnet, welche die Vergabekriterien inkl. der Bevorzugung der lokalen Bevölkerung regelt. Auf den beiden Grundstücken sollen ca. 20 preisgünstige Wohnungen realisiert werden. Die Gemeinde ist damit ihrem Vorhaben, ein dauerhaft günstiges Wohnungsangebot schaffen ohne selbst bauen oder investieren zu müssen, einen wichtigen Schritt nähergekommen.

Weiter beabsichtigt die Stiftung Ländli, mit dem Projekt «Ländli Park» bis Ende 2030 ca. 100 Wohnungen im preisgünstigen Segment zu erstellen. Diese Wohnungen sollen primär an Einheimische, Familien oder Heimweh-Oberägerer vermietet werden. 

Nächste Schritte

  • Ausarbeitung der Bauprojekte und Eingabe der Baubewilligungen durch die awzug
  • Entscheid der Gemeinde, ob nach Vorliegen der Bauprojekte die Option zur Nutzung von zwei Wohnungen als Kindertagesstätte wahrgenommen wird
  • Bau der preisgünstigen Wohnungen durch die awzug nach Vorliegen der Baubewilligungen
  • Urnenabstimmungsplan über den Bebauungsplan Ländli voraussichtlich Ende 2026

Kostenschätzung

Es fallen für die Wohnungen der awzug fallen für die Einwohnergemeinde keine Kosten an, da die Grundstücke im Baurecht an eine Wohnbaugenossenschaft abgegeben werden. Die Baurechtsverträge generieren jährlich Einnahmen in der Form von Baurechtszinsen. Die Wohnungen auf dem Areal Ländli werden unabhängig von der Gemeinde durch die Stiftung Ländli realisiert.

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