Publikation von Baugesuchen im Dezember
Die Gemeindeverwaltung ist vom 24. Dezember 2025 bis und mit 2. Januar 2026 geschlossen. Im Dezember 2025 gilt deshalb für die Baugesuchsauflage folgende Regelung:
- Die letzte Möglichkeit zur Ausschreibung von Baugesuchen für das Jahr 2025 ist die Ausgabe des Amtsblatts vom 4. Dezember 2025 beziehungsweise 11. Dezember 2025 (2. Publikation).
- Formell vollständige, vor dem 28. November 2025 eingereichte Baugesuche werden im Amtsblatt vom 4. Dezember 2025 publiziert.
- Am 11., 18. und 25. Dezember 2025 werden keine Baugesuche im Amtsblatt publiziert.
- Baugesuche, die nach dem 28. November 2025 eingereicht werden, können ab 8. Januar 2026 publiziert werden.
Wir danken für die Kenntnisnahme.
