Waldbrandgefahr: Feuerverbot im Wald
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit erhöht der Kanton Zug die Waldbrandgefahr per Freitag, 10. Juli, auf Gefahrenstufe 4 (grosse Waldbrandgefahr). Gleichzeitig tritt ein Feuerverbot im Wald sowie in einem Abstand von 50 Metern zum Waldrand in Kraft.
Der Kanton Zug hatte in den vergangenen Wochen dank zweier stärkerer Niederschlagsereignisse von einer vergleichsweise geringeren Waldbrandgefahr profitiert als viele umliegende Kantone. Inzwischen hat sich die Situation jedoch auch im Kanton Zug deutlich verschärft. Da gemäss den aktuellen Wetterprognosen frühestens in rund zehn Tagen wieder mit nennenswerten Niederschlägen zu rechnen ist, reicht die bisherige Gefahrenstufe 3 (erhebliche Waldbrandgefahr) nicht mehr aus.
Das Amt für Wald hat deshalb entschieden, die Gefahrenstufe auf Stufe 4 anzuheben. Die Erhöhung erfolgt gleichzeitig und in Absprache mit dem Kanton Schwyz.
Das gilt bei Gefahrenstufe 4
Im Wald und bis 50 Meter zum Waldrand
- Es ist verboten, Feuer zu entfachen.
- Das Feuerverbot gilt auch für sämtliche eingerichteten Feuerstellen.
- Erlaubt sind ausschliesslich Gas- und Elektrogrills auf befestigtem Untergrund.
Im übrigen Gebiet
- Verboten sind:
- Grillieren in unbefestigten Feuerstellen
- Abbrennen von Feuerwerken
- Steigenlassen von Himmelslaternen
- Wegwerfen von Raucherwaren oder Streichhölzern
- Höhenfeuer
- Erlaubt ist das Grillieren in befestigten Feuerstellen oder mit Kohle-, Gas- oder Elektrogrills auf befestigtem Untergrund, sofern der Abstand zum Wald mehr als 50 Meter beträgt.
Weitere Informationen zur aktuellen Waldbrandgefahr und den geltenden Massnahmen finden Sie unter www.zg.ch/waldbrandExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
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| Merkblatt Feuerverbot im Wald und Waldesnähe (PDF, 227 kB) | Download | 0 | Merkblatt Feuerverbot im Wald und Waldesnähe |
| Verfügung Feuerverbot im Wald (PDF, 384 kB) | Download | 1 | Verfügung Feuerverbot im Wald |
