Bereinigte Wahlvorschläge
Folgend die bereinigten Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl 2026 für fünf Mitglieder des Gemeinderats und drei Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission sowie für die Präsidien des Gemeinderats und der Rechnungsprüfungskommission für die Amtsperiode 2027 – 2030.
Bei Majorzwahlen werden im Falle eines Urnengangs die bereinigten Wahlvorschläge in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen der kandidierenden Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber und danach der neu Kandidierenden samt einer allfälligen Partei oder Gruppierung, die den Wahlvorschlag eingereicht hat, im Amtsblatt veröffentlicht (§ 37a WAG; BGS 131.1).
Gemeinderat
01 Güntert Marcel, 1969, Dipl. Ing. FH, 6315 Alosen, FDP, bisher
02 Marty-Iten Laura, 1987, Agronomin & Landwirtin, 6315 Oberägeri, Forum, bisher
03 Rust Evelyn, 1978, Typografin, 6315 Oberägeri, Die Mitte, bisher
04 Strebel Beat, 1960, Bankkaufmann, 6315 Oberägeri, FDP, bisher
05 Hächler Thiemo, 1970, Architekt, 6315 Oberägeri, Die Mitte
06 Nussbaumer-Henggeler Luzia, 1989, Wirtin & Familienfrau, 6315 Morgarten, SVP
Gemeindepräsidium
01 Güntert Marcel, 1969, Dip. Ing. FH, 6315 Alosen, FDP, bisher
Rechnungsprüfungskommission
01 Hugener-Wismer Sandra, 1977, Buchhalterin, 6315 Alosen, Die Mitte, bisher
02 Kandiah Maure, 1987, Leitung Controlling, 6315 Oberägeri, FDP
03 Rösch Marcel, 1970, Betriebsökonom, 6315 Oberägeri, Die Mitte
04 Staub Jennifer, 1991, Application Manager & Betriebswirtschafterin HF, 6315 Oberägeri, SVP
Präsidium Rechnungsprüfungskommission
01 Hugener-Wismer Sandra, 1977, Buchhalterin, 6315 Alosen, Die Mitte
Rechtsmittelbelehrung
Gestützt auf § 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG) vom 28. September 2006 (BGS 131.1) kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 WAG). In der Beschwerdeschrift ist der Sachverhalt kurz darzustellen (§ 68 Abs. 1 WAG). Bei Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG). Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung (§ 67 Abs. 3 WAG).
