Resultate der Einwohnergemeindeversammlung vom 7. Septembr 2026
Anzahl Stimmberechtige: 417
Ende der Versammlung: 22.15 Uhr
Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 15.06.2026 wird ohne Gegenstimmen genehmigt.
Hochwasserschutz Sulzmatt-/Zwüschenbächbach: Objektkredit CHF 7.0 Mio
Mit dem Projekt werden die Gebiete am Sulzmatt- und Zwüschenbächbach («Ländli-Areal», Kantonsstrasse und weitere Liegenschaften) vor Hochwasser- und Murgangereignissen geschützt, welche bei einem langen Betrachtungszeitraum im Schnitt alle 100 Jahre vorkommen. Den Gewässern wird mehr Raum gegeben, sie werden dadurch für Mensch und Natur aufgewertet und der Fischaufstieg aus dem See wird ermöglicht.
Für den Hochwasserschutz am Sulzmatt- und Zwüschenbächbach beantragt der Gemeinderat einen Objektkredit von 7 Mio. Franken.
Die anwesenden Stimmberechtigen stimmen dem Projekt in der Schlussabstimmung grossmehrheitlich mit einigen Gegenstimmen zu.
Energieverbund Ägerital
Mit dem Energieverbund schafft Oberägeri die Grundlage für eine lokale, langfristig sichere und klimafreundliche Wärmeversorgung. Liegenschaften können künftig gemeinsam und effizient mit Wärme versorgt werden. Damit wird die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern reduziert und in eine verlässliche Energieversorgung direkt vor Ort investiert.
Die Stimmberechtigen stimmen mit grossem Mehr und wenigen Gegenstimmen der Gründung der «Energieanlagen Oberägeri AG» mit einer Beteiligung von CHF 250’000 am Aktienkapital zu und der Gemeinderat wird bevollmächtigt, ein Darlehen im Maximalbetrag von CHF 4.8 Mio. aufzunehmen und dieses, zu den vom Darlehensgeber gewährten Konditionen, an die «Energieanlagen Oberägeri AG» weiterzugeben oder die Teilbeträge mit eigenen Mitteln zu diesen Konditionen zur Verfügung zu stellen.
Camping Teufi, Teilzonenplanänderung
Für den Camping Teufi soll eine neue Spezialzone geschaffen und die Bauordnung entsprechend ergänzt werden. Damit wird der seit über 40 Jahren bestehende Campingbetrieb rechtlich und planerisch langfristig gesichert. Die neue Regelung schafft klare und verbindliche Rahmenbedingungen für den Campingbetrieb, ermöglicht einen ganzjährigen Betrieb und moderate Weiterentwicklungen. Gleichzeitig werden wichtige Vorgaben etwa zum Grundwasserschutz, zur Erschliessung und zur Gestaltung verbindlich geregelt.
Den Rückweisungsantrag von Gerhard Wyder lehnen die Anwesenden mit grossem Mehr und einigen Gegenstimmen ab.
In der Schlussabstimmung stimmen die Anwesenden der Teilrevision Zonenplan Camping Teufi (Planstand 12.02.2026) und der damit verbundenen Ergänzung der Bauordnung mit Art. 15a und den darin formulierten Bestimmungen (Stand 12.02.2026) zu.
Motion der IG für eine vernünftige Hundehaltung im Einklang mit der Land- und Forstwirtschaft
Die Motion der IG für eine vernünftige Hundehaltung im Einklang mit der Land- und Forstwirtschaft wird erheblich erklärt. Sie verlangt, das Hundereglement anzupassen: Hunde dürfen vom 16. März bis 31. Oktober nicht in landwirtschaftlichen Kulturen frei laufen. Im Wald und am Waldrand sollen künftig die kantonalen Vorschriften gelten mit einer Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli.
Für Rückfragen:
Manuela Kaech, Verantwortliche Kommunikation, manuela.kaech@oberaegeri.ch oder
041 723 80 15
