Familienergänzende Kinderbetreuung
Im Ägerital und in den benachbarten Zuger Gemeinden besteht ein breites Angebot an Kindertagesstätten. Sie bieten in der Regel eine Tagesbetreuung für Kinder ab drei Monaten bis zum Eintritt in den Kindergarten an. Vereinzelte Angebote richten sich auch an Kinder, die bereits im Kindergarten sind.
Eine Übersicht über alle Angebote im Kanton Zug finden Sie unter KinderbetreuungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Die Abteilung Soziales ist dafür zuständig, dass die subventionierten Betreuungsplätze den mit der Einwohnergemeinde Oberägeri vereinbarten vertraglichen Bedingungen entsprechen und gute qualitative gute Betreuung bieten. Alle Angebote benötigen deshalb eine Bewilligung der Standortgemeinde und werden von dieser regelmässig beaufsichtigt. Für die Aufsicht der Kindertagesstätten in Oberägeri ist die Abteilung Soziales zuständig.
Betreuungsgutscheine
Der Einwohnergemeinde Oberägeri ist es ein grosses Anliegen, den Einwohnerinnen und Einwohnern von Oberägeri gute Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu bieten. Zudem will sie mit den Angeboten der familienergänzenden Betreuung auch die soziale Integration und die frühkindliche Entwicklung fördern. Erziehungsberechtigte mit Wohnsitz in Oberägeri können deshalb sogenannte Betreuungsgutscheine für die Betreuung in verschiedenen Kinderbetreuungsangeboten beantragen. Betreuungsgutscheine sind finanzielle Beiträge der Einwohnergemeinde Oberägeri, welche eine vergünstigte Nutzung von Kinderbetreuung ermöglichen und in der Regel direkt mit den Angeboten abgerechnet werden.
Kantonspauschalen (neu ab 1. August 2026)
Per 1. August 2026 führt der Kanton Zug für die Betreuung in Kindertagesstätten und in Tagesfamilien eine Kantonspauschale ein. Die Kantonspauschale wird einkommensunabhängig ausgerichtet. Anspruch haben Alleinerziehende oder Familien, bei denen alle Erziehungsberechtigten im Haushalt erwerbstätig sind oder eine Ausbildung absolvieren.
Höhe der Kantonspauschalen
Kindertagesstätten:
Kantonspauschale pro Tag für Kinder über 18 Monate CHF 47.15
Kantonspauschale pro Tag für Kinder unter 18 Monate CHF 52.60
Tagesfamilien:
Kantonspauschale pro Stunde für Kinder über 18 Monate CHF 5.15
Kantonspauschale pro Stunde für Kinder unter 18 Monate CHF 6.65
Der Antrag für die Kantonspauschale wird direkt über das Onlineportal zg.ch/kantonspauschaleExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. des Kantons gestellt. Hier sind auch alle weiteren wichtigen Informationen aufgeschaltet.
Bei Familien mit Anspruch auf Betreuungsgutscheine werden die Kantonspauschalen bei der Berechnung der Betreuungsgutscheine angerechnet, sofern ein Anspruch auf diese besteht.
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Abteilung Soziales | 041 723 80 45 | soziales@oberaegeri.ch |
| Name | Download |
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