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Strassen und Wege

Wir sind zuständig für den Unterhalt und den Ausbau des Gemeindestrassen-Netzes.
Für den Bau und den Unterhalt von Privatstrassen stehen wir beratend zur Seite.

Gesuch um Bewilligung von Strassenaufbruch in öffentlichen Gemeindestrassen

gemäss § 24 des Gesetzes über Strassen und Wege (BGS 751.14; GSW) vom 30.Mai 1996 und § 15 der zugehörigen Verordnung (BGS 751.141; V GSW) vom 18.Februar 1997.

Dieses Onlineformular ermöglicht es Ihnen, das Gesuch für einen Grabenaufbruch zu erfassen. Das Gesuch wird automatisch an die Gemeinde weitergeleitet.

 

Die entsprechende Rechtssammlung finden Sie hier.

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