Kopfzeile

Grundstückgewinnsteuer

Handänderungen die das Privatvermögen betreffen, werden durch die Grundstückgewinnsteuer-Kommission veranlagt. Bei einer Handänderung ist für die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer eine Steuererklärung auszufüllen. Anhand dieser nimmt die Grundstückgewinnsteuer-Kommission die Veranlagung vor.
Handänderungen die das Geschäftsvermögen betreffen, unterliegen den ordentlichen Kantons- und Gemeindesteuern.

 

 

Zugehörige Objekte

Name Download
Steuererklärung Grundstückgewinnsteuer (PDF, 298 kB) Download 0 Steuererklärung Grundstückgewinnsteuer
Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt