Kopfzeile

Die Ägerer erkämpfen sich das Recht zur Wahl ihres Pfarrers

1669
Als die Ägerer 1668 nach dem Tod ihres Pfarrers Jakob Nussbaumer einen neuen Pfarrherren wählen wollten, intervenierte das Kloster Einsiedeln und beanspruchte das Recht für sich.

Tatsächlich stand das Pfarrwahlrecht eigentlich dem Kloster zu, das seit dem Mittelalter über wichtige Herrschaftsrechte im Tal verfügte.

Die Gemeinde betonte aber ihr Gewohnheitsrecht. Sie habe schon seit langer Zeit jeweils ihren Pfarrherrn selbst bestimmt und sogar einmal einen Amtsinhaber abgesetzt. Zudem habe sie die kümmerliche Ausstattung der Pfarrpfrund aufgebessert und aus eigenen Mitteln den Chor der Pfarrkirche und das Pfarrhaus gebaut. Das Kloster habe der Gemeinde das Pfarrwahlrecht einst zugestanden, als im Gefolge der Reformation Priestermangel geherrscht habe. Der Abt gab nach, bevor es zum Machtkampf kam.

1669 bestätigte der Abt das Recht der Gemeinde, ihren Pfarrer weiterhin selbst zu wählen. Das Kloster versuchte aber noch mehrere Male, bei einer Neuwahl des Pfarrers seine vermeintlichen Rechte geltend zu machen. Die Gemeinde musste zudem dem Abt einen neu gewählten Pfarrer zur formellen Bestätigung präsentieren.


Bild: Das Kloster Einsiedeln um 1500. Die Herrschaft des Klosters wurde im Ägerital zwischen dem 13. Jahrhundert und 1430 stark ausgebaut. Die Klosterherrschaft war im Alltag der Ägerer stark präsent. Sie konnten sich aber nach und nach von ihr lösen.