Winterdienst: Wir sind bereit!
Salz oder Split oder Schwarz- oder Weissräumung? Diese und noch viel mehr Fragen klärt das aktualisierte Merkblatt zum Winterdienst.
Es ist unser Ziel, das Strassen- und Wegnetz für die Benutzerinnen und Benutzer möglichst immer befahr- und begehbar zu erhalten. Auch der öffentliche Verkehr und der Notfalldienst sind auf gut befahrbare Strassen angewiesen. Unser Einsatz muss jedoch aus Gründen des verfügbaren Personals und der vorhandenen Gerätschaften nach Prioritäten ausgelöst werden, denn Wintereinbruch mit Schnee und Kälte tritt beinahe zeitgleich und überall ein.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir nicht gleichzeitig an allen Orten sein können, aber wir geben wie immer unser Bestes!
Eiszapfen sehen zwar schön aus, können aber auch gefährlich sein. Wir bitten deshalb die Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden darauf zu achten, dass – vor allem bei längeren Kälteperioden – konsequent alle Eiszapfen an Dachrinnen der Gebäude entfernt werden müssen.
Sie haften für allenfalls entstehende Schäden an Personen und/oder Fahrzeugen durch plötzlich herunterfallende Eiszapfen. Speziell zu beachten sind in diesem Zusammenhang auch Gebäude, welche an Trottoirs (Fussgänger) und/oder Strassen (Fahrzeuge) stehen.