Feuerwehrersatzabgabe 2025: Das Formular ist online
Jeweils anfangs Februar werden die Rechnungen für die Ersatzabgabe des Feuerwehrdienstes versendet.
Die Feuerwehrpflicht beginnt am 1. Januar nach dem erfüllten 20. Altersjahr und endet am 31. Dezember nach dem erfüllten 48. Altersjahr. Studierende und in Ausbildung stehende Personen sowie Einwohnerinnen und Einwohner mit einem ausländischen Status sind ebenfalls beitragspflichtig.
Falls Gründe vorliegen, die zu einer Befreiung von der Ersatzabgabe führen, können Sie diese auf dem entsprechenden Formular geltend machen. Das Deklarationsblatt ist vollständig ausgefüllt innert 20 Tagen an folgende Adresse zu senden:
Gemeinderat
Feuerwehrersatzabgabe
Alosenstrasse 2
6315 Oberägeri