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Verkehrsanordnung beim Parkplatz «Bachweg beim Lagerhaus MUK»

2. Juni 2025

Verkehrseinschränkung:
Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 3 des Strassenverkehrsgesetzes und § 5 der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr und die Strassensignalisation sowie nach der Genehmigung durch die Sicherheitsdirektion des Kantons Zug diese Verkehrsanordnung erlassen: Beim Parkplatz «Bachweg beim Lagerhaus MUK»: - Aufheben von den vier südwestlich gelegenen Parkfeldern (weiss)

Verfügende Stelle:
Gemeinderat Oberägeri und Sicherheitsdirektion des Kantons Zug

Ergänzende rechtliche Hinweise:
Der Entscheid tritt nach unbenutztem Ablauf der Beschwerdefrist bzw. nach der rechtskräftigen Erledigung allfälliger Beschwerden mit dem Aufstellen der Signale in Kraft (Art. 107 Abs. 1 Signalisationsverordnung, SSV). Widerhandlungen gegen die Verkehrsanordnung werden nach Art. 27 und 90 SVG geahndet.

Frist:
30 Tage

Ablauf der Frist:
28.06.2025

Kontaktstelle:
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach der Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen