Ortsplanungsrevision ist rechtskräftig
Gemäss den Vorgaben des kantonalen Planungs- und Baugesetzes war im Anschluss auch die Genehmigung durch die kantonalen Behörden erforderlich. Mit Beschluss vom 17. April 2025 hat die Baudirektion des Kantons Zug nun den Zonenplan und die revidierte Bauordnung mit folgenden Ausnahmen genehmigt.
- Änderung Nr. 30; «Trittlibach/Hasenlo», teilweise Grundstück (GS) Nrn. 52 und 53
- Auszonung Nr. 1; unbebaute W2b im «Hasenlo», teilweise GS Nr. 53
- Einzonung Nr. 2; Randflächen «Trittlibach/Hasenlo» teilweise GS Nrn. 54, 55, 56, 57, 58, 59 und 2168
- Aufzonung Nr. 18; «Acherweg/Mitteldorfstrasse», GS Nrn. 85, 87, 738, 740 und teilweise Nr. 480
- Erweiterung Nr. 19; «Schneitstrasse/Gehrenrank», GS Nrn. 77, 78, 79, 80, 665 und teilweise Nr. 480
- Umzonung Nr. 20; Schulerweiterung «Hofmatt», GS Nr. 347
- Art. 20b Abs. 4 revidierte Bauordnung (BO), inkl. Zonenumlagerung Nr. 13; Camping «Teufi», teilweise GS Nrn. 1383 und 1386
Mit der Teil-Genehmigung wurden die Bebauungspläne «Chalchrain», «Gütsch», «Raindliweg» und «Riedmattli» ins neue Recht überführt und der ordentliche Bebauungsplan «Eierhals» aufgehoben. Über die noch nicht genehmigten Inhalte der Ortsplanungsrevision entscheidet der Regierungsrat zu einem späteren Zeitpunkt. Zudem hat die Baudirektion den kommunalen Richtplan – mit Auflagen – genehmigt, ausgenommen sind Einträge, die mit noch offenen Zonenplanänderungen zusammenhängen.
Gemeindepräsident Marcel Güntert zum Abschluss der Ortsplanungsrevision: «Nach einem langen, intensiven und sehr spannenden Prozess stehen der Bevölkerung, Grundeigentümern, Planern und Behörden damit zeitgemässe Grundlagen für die räumliche Weiterentwicklung von Oberägeri zur Verfügung. Es ist ein Meilenstein für Oberägeri.»