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Sozialversicherungen

Als AHV-Gemeindezweigstelle sind wir für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zug.
Wir beraten Sie gerne über Ihre Pflichten als Arbeitgebende oder als selbständig erwerbende Person. Wir nehmen Ihre Anmeldungen entgegen und sind Ihnen gerne behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen. Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberchtigung erforderlich ist.

Sie können bei uns sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen:

 

 

  • AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
  • IV (Invalidenversicherung)
  • EO (Erwerbsersatzordnung)
  • FAK (Familienausgleichskasse)
  • FLG (Familienzulagen in der Landwirtschaft)


Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an Esther Reichmuth, Leiterin der Ausgleichskassen-Zweigstelle.

 

 

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