Zusatzleistungen zur AHV/IV
Ob Anspruch auf Ergänzungsleistung besteht hängt von Einkommen und Vermögen ab. Ergänzungsleistungen sind keine Almosen. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Rechtsanspruch.
Auf der Webseite der Ausgleichskasse des Kantons ZugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. finden Sie detaillierte Informationen.
Auf der Webseite der ProSenectuteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. können Sie provisorisch ausrechnen, ob Sie Ergänzungsleistungen zugute haben.
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Abteilung Einwohnerdienste | 041 723 80 00 | einwohnergemeinde@oberaegeri.ch |
