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Fischereipatente

Jugendliche bis zum 14. Geburtstag benötigen für die Fischerei vom Ufer aus, mit einer Gerätschaft mit dem Zapfen und der einfachen Angel ohne Widerhaken, jedoch ohne Köderfisch, kein Patent. Vom Boot ist die Angelfischerei Jugendlichen bis zum 14. Geburtstag ohne Patent unter Aufsicht einer Pateninhaberin oder eines Patentinhabers gestattet. Dabei dürfen maximal zwei der im Rahmen eines Patents zulässigen Angelgeräte verwendet werden. Die Fänge müssen in die Statistik des Patentinhabenden eingetragen werden. Für die Angelfischerei kann auch ein Jugendpatent für CHF 10 bezogen werden (14-16-jährige, Fischen vom Boot aus ohne Aufsicht eines Patentinhabenden)

Erwachsene (ab dem 16. Geburtstag) können für das Fischen mit allen gesetzlich erlaubten Gerätschaften vom Ufer und von Booten aus folgende Patente lösen:

Kantonseinwohner oder Bürger von Oberägeri und Unterägeri:

  • 1 Tage: CHF 20.00
  • 1 Woche*: CHF 40.00
  • 2 Wochen*: CHF 50.00
  • 1 Monat*: CHF 60.00
  • 12 Monate*: CHF 100.00

Ausserkantonale:

  • 1 Tage: CHF 20.00
  • 1 Woche*: CHF 60.00
  • 2 Wochen*: CHF 80.00
  • 1 Monat*: CHF 100.00
  • 12 Monate*: CHF 180.00

*Für die mit Stern bezeichneten Patentarten ist ein Sachkundenachweis (SANA) Pflicht.

Inhaberinnen und Inhabern eines Patents für ein Wirtschaftsjahr (Fischereijahr) kann eine Gastkarte für CHF 30.- ausgestellt werden.

 

Die Fischereipatente können bezogen werden bei:

  • Hotel Eierhals, 6315 Morgarten
  • Fischereiartikel Wiget, 6315 Oberägeri
  • Hotel-Restaurant Schiff, 6314 Unterägeri
  • Einwohnergemeinde Oberägeri, 6315 Oberägeri
  • Einwohnergemeinde Unterägeri, 6314 Unterägeri


Weitere Informationen zum Fischereiwesen finden Sie hier!

Die entsprechende Rechtssammlung finden Sie hier.

 

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