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Bau- und Sicherheitsabteilung Oberägeri:<br>Temporäre Signalisation Mitteldorfstrasse

15. Januar 2010
(Sperrung für den Durchgangsverkehr)

Der Gemeinderat hat, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 SVG und § 6 Abs. 2 der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr und die Strassensignalisation folgende temporäre Verkehrsanordnung erlassen:

Durchfahrt Mitteldorfstrasse, im Abschnitt Knoten
Mitteldorfstrasse/Schneitstrasse, gesperrt vom 11. Januar bis 15. Februar 2010.

Die Zufahrt bis zur Baustelle und zu den einzelnen Liegenschaften via Zentrum Oberägeri ist gestattet. Die Zufahrt zur Schneitstrasse über die Hauptstrasse/Fischmattstrasse ist ebenfalls gewährleistet.