Bau- und Sicherheitsabteilung Oberägeri:<br>Temporäre Signalisation Mitteldorfstrasse
Der Gemeinderat hat, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 SVG und § 6 Abs. 2 der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr und die Strassensignalisation folgende temporäre Verkehrsanordnung erlassen:
Durchfahrt Mitteldorfstrasse, im Abschnitt Knoten
Mitteldorfstrasse/Schneitstrasse, gesperrt vom 11. Januar bis 15. Februar 2010.
Die Zufahrt bis zur Baustelle und zu den einzelnen Liegenschaften via Zentrum Oberägeri ist gestattet. Die Zufahrt zur Schneitstrasse über die Hauptstrasse/Fischmattstrasse ist ebenfalls gewährleistet.